Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
AM Dr. Flasbarth beantragt, eine geänderte Antragsfassung zur erneuten Beratung in die Bürgerschaft zurückzugeben. Der Antragspunkt 1 solle in geänderter Fassung lauten:
„Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf von städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur Information vorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktionen eine Beteiligung der Bürgerschaft oder des Hauptausschusses erfordern. Verpachtungen und Vermietungen derartiger Grundstücke werden dem Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und dem Hauptausschuss vorgelegt.“
AM Petereit bittet darum, die Beratung des geänderten Antrags noch einmal zu vertagen, da die SPD/FW-Fraktion noch Beratungsbedarf habe.
AM Lötsch schlägt vor, den Antrag in geänderter Fassung ohne Votum an die Bürgerschaft zurück zu geben, um den übrigen Fraktionen die gewünschte interne Antragsberatung zu ermöglichen.
Zu dem Verfahren sprechen zudem AM Dr. Flasbarth, AM Fürter, AM Schulte-Ostermann und AM Voht.
Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag von AM Lötsch abstimmen:
13 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme / 0 Enthaltungen
Antrag:
- Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur Entscheidung Information vorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktionen eine Beteiligung der Bürgerschaft oder des Hauptausschusses erfordern. Verpachtungen und Vermietungen derartiger Grundstücke werden dem Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und dem Hauptausschuss vorgelegt.
- Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Verträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Investoren abgeschlossen werden sollen, sind vor dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Bauausschuss und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um ein Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und nicht um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Bauausschuss die von der Bürgerschaft definierten übergeordneten Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss gibt den geänderten Antrag
ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.