Vorlage - VO/2024/13712
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Beschlussvorschlag
1. In welchen kommunalen Gesellschaften gibt es gemäß den "Eckpunkten zur Frauenförderung in den städtischen Gesellschaften" zwischenzeitlich seit der Vorlage VO/2024/13203 Gleichstellungsbeauftragte und in welchen nicht?
2. Ist in allen Gesellschaftsverträgen und Geschäftsanweisungen für die Geschäftsführung sämtlicher kommunaler Unternehmen mit Aufsichtsrat geregelt, dass die Besetzung von Führungspositionen (Abschluss und Änderung von Arbeits- und Dienstverträgen) durch den Aufsichtsrat zustimmungspflichtig ist? Bitte die Regelungen je Unternehmen auflisten und begründen, weshalb diese ggf. unterschiedlich in den Gesellschaften sind.
3. Ist in allen Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat der entsprechenden Unternehmen ein Informations- und Teilnahmerecht der Gleichstellungsbeauftragten zwischenzeitlich entsprechend der VO/2024/13203 geregelt, um sie als Sachverständige oder Auskunftsperson zu Beratung einzelner Gegenstände hinzuziehen? Bitte die Regelungen je Unternehmen auflisten und begründen, weshalb diese ggf. unterschiedlich in den Gesellschaften sind.
4. Ist in allen städtischen Unternehmen gewährleistet, dass die Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungen für Führungskräfte (auch bei der Auswahl von Geschäftsführer:innen) frühzeitig eingebunden wird? Dies bedeutet:
- in die Auswahl der Personalberatung?
- Formulierung der Stellenanzeige/des Suchprofils
- Begleitung der Gespräche
Bitte die Regelungen je Unternehmen auflisten und begründen, weshalb diese ggf. unterschiedlich in den Gesellschaften sind.
Begründung
Anlagen
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