Auszug - Einlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2024  

23. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 26.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13632 Einlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2024
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Peuckert, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Man hat sich unter TOP 1 darauf verständigt, diese Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiterzugeben.

 

Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen:

 

15 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen
 


Beschluss:

  1. In das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH („TRAVE“) wird der ursprünglich für den Erwerb des Bundesbankgebäudes eingeplante Betrag von 3,6 Mio. EUR als Bareinlage eingelegt. Der Betrag von 3,6 Mio. Euro steht zurzeit auf dem Produktsachkonto 612003 000.7821000 zur Verfügung und wird außerplanmäßig – gemäß § 82 GO – auf das Produktsachkonto 522003 999.7844000 umgebucht.

Der Sperrvermerk aus dem Haushaltsbegleitbeschluss 2024 (VO/2023/1243702-01) wird aufgehoben.

  1. Die Hansestadt Lübeck setzt sich als Gesellschafterin in der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH dafür ein, dass die TRAVE über ihre bisherigen Planungen hinaus Wohnraum in Lübeck schafft und dabei überwiegend den Anteil von Wohnungen in den Förderwegen 1 – 3 steigert.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der TRAVE die für die Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Hauptausschuss gibt die Beschlussvorlage

ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.