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Auszug - AM Bernhard Simon (CDU), Dr. Axel Flasbarth (Bü90/Grünen), Thorsten Fürther (FDP): Änderungsantrag - Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Grundsteuer  

23. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.34.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 26.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13645-01 AM Bernhard Simon (CDU), Dr. Axel Flasbarth (Bü90/Grünen), Thorsten Fürther (FDP): Änderungsantrag - Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Grundsteuer
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit der unter TOP 5.34 beraten.

 

Siehe Niederschrift zu TOP 5.34.
 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, die o.g. Vorlage mit folgenden Änderungen umzusetzen:

 

Die ersten Bescheide zur neu berechneten Grundsteuer sind erst zu versenden, nachdem

 

-          Mindestens 60% aller Veranlagungsfälle in den Datenstand der HL eingepflegt sind

-          Diese Daten plausibilisiert und ggf. korrigiert worden sind

-          Der Bürgerschaft zur Sitzung im Februar 2025 ein Statusbericht vorgelegt worden ist, der mindestens Aussagen zu folgenden Punkten enthält:

-aktueller Anteil der in den Datenbestand der HL eingepflegten Fälle am Gesamtbestand

-Umfang und erkennbare Auswirkungen von Korrekturen bei den in den Datenbestand der HL eingepflegten Veranlagungsfällen in Bezug auf die „vorläufigen Hebe-sätze“ laut Transparenzregister des Landes Schleswig-Holstein

-die angestrebte Aufkommensneutralität der neuen Steuererhebungsmethode im Vergleich zur bisherigen Erhebungsform

-weiterer zeitlicher Ablauf


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Hauptausschuss gibt den Antrag

ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.