Vorlage - VO/2024/13645-01
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten, die o.g. Vorlage mit folgenden Änderungen umzusetzen:
Die ersten Bescheide zur neu berechneten Grundsteuer sind erst zu versenden, nachdem
- Mindestens 60% aller Veranlagungsfälle in den Datenstand der HL eingepflegt sind
- Diese Daten plausibilisiert und ggf. korrigiert worden sind
- Der Bürgerschaft zur Sitzung im Februar 2025 ein Statusbericht vorgelegt worden ist, der mindestens Aussagen zu folgenden Punkten enthält:
-aktueller Anteil der in den Datenbestand der HL eingepflegten Fälle am Gesamtbestand
-Umfang und erkennbare Auswirkungen von Korrekturen bei den in den Datenbestand der HL eingepflegten Veranlagungsfällen in Bezug auf die „vorläufigen Hebe-sätze“ laut Transparenzregister des Landes Schleswig-Holstein
-die angestrebte Aufkommensneutralität der neuen Steuererhebungsmethode im Vergleich zur bisherigen Erhebungsform
-weiterer zeitlicher Ablauf
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlagen
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