1. Grundlegendes zum Quartalsbericht
Die Verwaltung überprüft im Laufe eines jeden Haushaltsjahres die Entwicklung des Ergebnishaushaltes zum Ursprungshaushalt und den Stand der Investitionsmaßnahmen. Im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung erfolgt dazu eine laufende unterjährige Information für Verwaltungsführung und Politik.
Mit dem o.g. Haushaltsbegleitbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt künftig alle 3 Monate, beginnend ab Februar 2024, dem Hauptausschuss mit einer Übersicht über den Stand der Abarbeitung der Haushaltsbegleitbeschlüsse und der Investitionsmaßnahmen zu berichten.
Hiermit wird nunmehr der 3. Quartalsbericht 2024 zum Stichtag 30.09. mit der Prognose auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2024 präsentiert.
Im Interaktiven Haushalt können auf allen Ebenen der Verwaltung bis hin zur Produktebene die Begründungen und Erläuterungen zu den eingetretenen Entwicklungen abgerufen werden. Die wesentlichen Abweichungen bei den Zielen, Kennzahlen und Strukturdaten sind jeweils Bestandteil des interaktiven Berichtes und können auf der Ebene der Produkte ebenfalls eingesehen und nachvollzogen werden.
Diese Unterlage gibt als Summary-Fassung einen Überblick zu den wesentlichen Finanzdaten und möchte einstimmen und dazu einladen, alles Weitere zu Entwicklungen und Einzelergebnissen im Interaktiven Haushalt näher zu erschließen und weiter zu vertiefen.
Darüber hinaus werden mit dem 3. Quartalsbericht 2024 aktualisierte Stände und Prognosen zu den wesentlichen investiven Maßnahmen (ab 500.000 EUR) unter Berücksichtigung der vorgenommenen Haushaltsauszahlungsresteübertragungen vorgelegt. Die tabellarische Zusammenstellung ist diesem Bericht in Anlage 1 beigefügt.
In den Anlagen 2 und 3 wird zudem zum Stand der Abarbeitung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2024 berichtet.
Prognose mit dem 3. Quartalsbericht zum Haushalt 2024
Haushalt 2024 – Ergebnisplan
Details zur Ergebnisplanentwicklung können hier in der interaktiven Auswertung in IKVS eingesehen werden.
Der genehmigte Haushaltsplan 2024 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 520.700 € aus.
Die Prognose für das Jahresende mit Stichtag 30.09.2024 weist einen Fehlbetrag von 19,8 Mio. € und damit eine Abweichung von ca. 19,3 Mio. € aus.
Diese erklären sich wie folgt:
Die zum 2. Quartalsbericht prognostizierten Ertragsausfälle zum Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 26 Mio. EUR schlagen auf das gesamte Haushaltsjahr durch.
Entgegen der letzten Einschätzung zur Entwicklung der Erträge aus der Gewerbesteuer werden diese nun voraussichtlich das Planniveau erreichen. Dieses war aufgrund der Steuerschätzung und der Buchungen zur Jahresmitte nicht absehbar. Das zeigt aber, dass sich lokal durchaus andere Entwicklungen ergeben können als landes- und bundesweit prognostiziert.
Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist weiterhin mit einer Unterschreitung des Planwerts von rd. 9 Mio. EUR zu rechnen.
Dagegen stehen Steigerungen bei den Transferaufwendungen gesamtstädtisch in Höhe von rd. 18 Mio. EUR.
Die Zuschussbedarfe der Fachbereiche sinken insgesamt gegenüber der Planung um ca. 23 Mio. €. Maßgeblich hierfür sind Mehrerträge in Höhe von 10 Mio. € im ÖPNV für das Deutschlandticket sowie die Mehrerträge beim Rettungsdienst durch Abarbeitung des aufgelaufenen Abrechnungsstaus.
Nach dem Verhängen der Haushaltssperre und in Folge der Umsetzung der mit dem 2. Quartalsbericht beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen zeichnet sich nun mit einem erwarteten Ergebnis in Höhe von -19,5 Mio. € eine um ca. 30 Mio. € bessere Prognose auf das Jahresergebnis ab, als noch zum 2. Quartalsbericht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattungen des Landes aus der Grundsicherung nach § 46a SGB XII derzeit für die Quartale 2 und 3 offen sind. Diesbezüglich werden derzeit Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Siehe auch VO/2024/13674. Es wird erwartet, die Ergebnisse mit dem 4. Quartalsbericht 2024 vorlegen zu können. Schon jetzt muss die ausstehende Liquidität durch die HL ausgeglichen werden
Haushalt 2024 – laufende Investitionen
Siehe Anlage 1
Die in der Anlage verwendete Ampelfunktion dient als Indikator für die Mittelabflüsse im Haushaltsjahr.
Die Ampel signalisiert somit den zu erwartenden Umsetzungsstand.
Rot
Die Mittel werden voraussichtlich nicht wie geplant fließen. Die Planung kann nicht eingehalten werden.
Gelb
Es ist nicht sichergestellt ist, dass alle Mittel wie geplant abfließen werden. Es bestehen Hindernisse.
Grün
Alle Mittel werden voraussichtlich wie geplant abfließen.
Haushalt 2024 – Begleitbeschlüsse
Siehe Anlage 2 konsumtiv
Siehe Anlage 3 investiv