Veranlassung:
Nach Erstellung einer EW-Bau für die vollumfängliche Sanierung und Erweiterung mit Teilabriss der Trave Grund- und Gemeinschaftsschule in Lübeck-Kücknitz am Standort Kirchplatz 7 wurde Anfang 2022 die Vorlage zur Projektfreigabe in die politischen Gremien zur Entscheidung eingereicht (siehe VO/2022/10792 Projektfreigabe „Trave Grund- und Gemeinschaftsschule – Sanierung und Erweiterung“ Kirchplatz 7, 23569 Lübeck-Kücknitz, über 175.000,- EUR). Eine Freigabe wurde nicht erteilt, da für die Schulstandorte in Kücknitz der Beschluss der Bürgerschaft (30.06.2022 siehe Anlage 5) andere Entwicklungsinhalte aufwies.
Die Umsetzung der Maßnahmen aus der EW-Bau wurde vorerst gestoppt. Eine Projektfreigabe erfolgt erst nach vorausgehender Schulentwicklungsplanung für den Stadtteil Kücknitz. Da der Schulstandort am Kirchplatz mindestens als Interimslösung bestehen bleiben muss, ist es u. a. notwendig, bauliche Maßnahmen vorzunehmen, welche die vorhandene Toilettensituation der Schüler:innen am Standort verbessern. So sieht es auch der Auftrag der Bürgerschaft in Konsequenz der zunächst abgelehnten Projektfreigabe vor.
Aufgrund der Erkenntnisse der EW-Bau zum Zustand der jetzigen Schulgebäude und der WC-Anlagen im Kellerbereich der Schule („Angsträume“ der Schüler:innen) und infolge des allgemeinen Zustandes der technischen Gebäudeausstattung (Elektro, Heizung, Sanitär) im Gesamtobjekt ist eine Herauslösung einer ausschließlichen Toilettensanierung jedoch nicht möglich.
Es soll daher nun für eine Interimszeit von ca. zehn Jahren eine Aufstellung von WC-Modulen auf dem Schulhof vorgesehen werden. Die Vertreter:innen der Schule begrüßen dies sehr, da dadurch nicht nur ein verkehrssicherer Betrieb hinsichtlich der Gebäudesubstanz erzielt wird, sondern auch kein Angstraum im Kellerbereich genutzt werden muss.
Maßnahmenbeschreibung:
Um die schlechte WC-Anlagen-Situation zu verbessern, ist geplant, eine neue WC-Anlage in Form von vorgefertigten Modulen auf dem Schulhof zu positionieren, welche dann über eine Überdachung aus dem Schultreppenhaus und vom Schulhof witterungsgeschützt erreicht werden kann (siehe Lageplan). Nach Abstimmung der Bedarfe mit der Schulleitung und dem Bereich Schule und Sport erfolgt die Berücksichtigung der Mindestbedarfe u. a. nach VDI 6000 (Sanitärtechnik – Ausstattung von und mit Sanitärräumen). Die Maßnahme ist bauantragspflichtig.
Es wurden unterschiedliche Varianten geprüft, abgewogen und mit der Schule diskutiert. Schließlich wird die nun hier vorgestellte Variante bestehend aus zwei Modulen in Holzbauweise nach Abwägung u.a. von Kosten und Nutzen von allen Beteiligten favorisiert.
Bei dieser Lösung ist eine Ausstattung nur mit den notwendigen Sanitäreinrichtungen möglich. Es muss nicht auf standardisierte Anlagen zurückgegriffen werden, die zu viele Sanitärobjekte aufgewiesen hätten. Der Ausbau (z. B. Fliesen, WC-Trennwände, Farben, Außenfassade) kann frei gestaltet werden. Ein geringerer Aufstellplatz wird benötigt. Somit steht mehr Schulhoffläche zur Verfügung und der Erhalt eines schützenswerten, ortsprägenden Baumes ist gegeben. Durch den Kauf kann die Anlage anschließend an einem anderen Standort durch die HL genutzt werden. Die Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz) bei einer Standzeit von mehr als fünf Jahren werden erfüllt.
Kosten:
In der LP2 wurden zur Kostenschätzung von mehreren Herstellern von WC-Containern/Modulen Angebote für den Kauf eingeholt. Lediglich eine Firma würde auch für eine Mietvariante zur Verfügung stehen (Mietpreis 1.730 € netto/Monat).
Bei einer angenommenen Standzeit von 10 Jahren ergibt sich somit folgende Rechnung (Kosten aus 2023):
1.730,- € netto x 12 Monate x 10 Jahre = 207.600,- € netto (247.044,- € brutto)
Dem gegenüber stehen Kosten für einen Kauf von Modulen in gleicher Güte von ca. 201.000,- € brutto. Bauseitig entstehende Kosten für Erschließung, Fundamente, Überdachung, Einhausung sind mit 127.000,- € zu veranschlagen. Planungshonorarkosten KG700 belaufen sich auf 60.000,- € brutto. Diese beiden Kostenanteile fallen sowohl bei der Miet- als auch bei der Kaufvariante an.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich somit auf eine Höhe von 388.000,- €. Im Jahr 2024 wurden bereits 33.000,- für Planungshonorare gezahlt. Das Produktsachkonto 111029 607 7851000 verfügt über kein Urbudget in 2025, sodass für das Haushaltsjahr 2025 hier außerplanmäßige Finanzmittel in Höhe von 355.000,- € über das Bereichsbudget zur Verfügung gestellt werden müssen.
Geplanter Projektablauf:
Nach erfolgter Projektfreigabe und notwendiger Baugenehmigung ist die schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme geplant.
Anzumerken ist hier ergänzend, dass die Umsetzung der ebenfalls im Auftrag der Bürgerschaft erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik in dieser Liegenschaft aus konsumtiven Mitteln bereits begonnen wurde und nach und nach einzelne Klassenräume akustisch ertüchtigt werden.