Studium – Ich möchte zum Studium nach Deutschland kommen, was gilt es zu beachten?

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken sind insbesondere in § 16b Aufenthaltsgesetz enthalten. Sie wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration erleichtert: So können Studenten beispielsweise seit dem 1. August 2017 unkompliziert an grenzüberschreitenden Projekten und Studiengängen teilnehmen, denn der deutsche Aufenthaltstitel berechtigt auch zur Mobilität innerhalb der EU.

Während des Studiums können ausländische Studenten bis zu 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten. Alternativ besteht die Möglichkeit, die sogenannte Werkstudenten-Regelung zu nutzen. Während der Vorlesungszeit können darüber bis zu zwanzig Wochenstunden gearbeitet werden, unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der betreffenden Woche. In der vorlesungsfreien Zeit besteht für die Erwerbstätigkeit keine zeitliche Begrenzung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unbegrenzt studentische Nebentätigkeiten auszuüben. Nach Abschluss des Studiums besteht außerdem die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate verlängern zu lassen, um einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. Der Arbeitsplatz muss dem Studienabschluss angemessen sein. Während der Arbeitsplatzsuche ist jede Erwerbstätigkeit erlaubt.

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