Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Wenn Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nicht online beantragen möchten, können Sie auch gerne einen Termin in einem unserer Bürgerservicebüros vereinbaren und die Auskunft dort persönlich beantragen.

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