Yersiniose (infektiöse Durchfallerkrankung)

Erreger

Bei Yersinien handelt es sich um stäbchenförmige Bakterien. Sie sind weltweit verbreitet und kommen hauptsächlich in den gemäßigten Klimazonen vor. Das Reservoir stellen Vögel sowie verschiedene Säugetiere dar.

Übertragung

Die Aufnahme der Erreger geschieht überwiegend durch keimhaltige Nahrung, Trinkwasser oder Tierkontakt. Eine direkte Übertragung von Mensch-zu-Mensch ist möglich.

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Krankheitsbild

Die Krankheit beginnt meist akut mit wässrigen Durchfällen, Bauchschmerzen, Fieber, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Es kann zu einer Entzündung der Bauchlymphknoten kommen, deren Bild einer Blinddarmentzündung ähnelt.

Komplikationen

In seltenen Fällen kann es auch zu schweren Krankheitsverläufen kommen. Des Weiteren sind Gelenkentzündungen und –schmerzen als Komplikation möglich.

Ansteckungsfähigkeit

Erkrankte sind über den Stuhl ansteckend.

Therapie

Bei starkem Durchfall ist ggf. eine medizinische Behandlung notwendig.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.

  • Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
  • Bereiten Sie, wenn Sie selbst erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
  • Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
  • Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
  • Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
  • Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
  • Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.

Achten Sie auch nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene. Erkrankte und Kontaktpersonen in Risikobereichen müssen negative Stuhlproben dem Gesundheitsamt nachweisen.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. Ggf. sind negative Stuhlproben erforderlich.

Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG

Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Des Weiteren können ggf. negative Stuhlproben vor Arbeitsantritt erforderlich sein.

Weiterführende Informationen