Tuberkulose

Erreger

Tuberkulose-Bakterien sind unbewegliche, sich langsam vermehrende Bakterien, die vor allem in der Lunge vorkommen. Weltweit nehmen Bakterienstämme zu, die gegen einige Antibiotika unempfindlich sind.

Übertragung

Tuberkulose-Bakterien werden über die Atemwege beim Sprechen, Husten und Niesen als feinste Tröpfchenkerne (sog. Aerosole) an die Luft abgegeben. Selten erfolgt eine Übertragung durch Lebensmittel wie Rohmilch (=Rindertuberkulose).

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Krankheitsbild

Die Erkrankung beginnt in der Regel mit über Wochen andauernden unspezifischen Beschwerden wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Fieber, ungewolltem Gewichtsverlust und nächtlichem Schwitzen. Typischerweise ist als Organ die Lunge betroffen, was zu Husten führen kann. Des Weiteren können andere Organe wie Lymphknoten, Knochen, Gehirn befallen sein.

Komplikationen

Die Erkrankung kann organische Schäden hinterlassen oder gar zum Tod führen.

Ansteckungsfähigkeit

Tuberkulose-Bakterien sind schwer übertragbar. Es muss ein längerer, intensiver Kontakt zu Erkrankten mit offener Lungentuberkulose stattfinden. Nur ca. jede 10. Ansteckung führt des Weiteren nachfolgend zu einer Erkrankung. Erkrankte, die adäquat behandelt werden, sind nach ca. 14 Tagen nicht mehr ansteckend. Tuberkulose, die Organe wie z.B. Knochen, Gelenke oder Lymphknoten betrifft, ist nicht ansteckend. Auch eine latente (= „schlummernde“) Tuberkulose ist nicht ansteckend.

Therapie

Eine medizinische Behandlung ist über mehrere Monate notwendig.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

An offener Lungentuberkulose erkrankte Personen müssen sich für mind. 14 Tage nach Therapiebeginn isolieren und diese nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt aufheben. Des Weiteren sollen die Räumlichkeiten immer gut belüftet sein. Für gesunde Kontaktpersonen bestehen keine Einschränkungen, allerdings werden Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt ermittelt und nach ca. 8 Wochen für eine Testung eingeladen.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

An offener Lungentuberkulose erkrankte Personen dürfen erst nach mind. 14 Tagen nach Therapiebeginn und nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Gemeinschaftseinrichtungen betreten.

Für gesunde Kontaktpersonen bestehen keine Einschränkungen.

Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG

An offener Lungentuberkulose erkrankte Personen dürfen erst nach mind. 14 Tagen nach Therapiebeginn und nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wieder arbeiten.
Für gesunde Kontaktpersonen bestehen keine Einschränkungen.