Scharlach

Erreger

Scharlach ist eine durch ein Gift einer Bakterienart verursachte Infektionskrankheit. Sie gehört zu den häufigsten bakteriellen Erkrankungen im Kindesalter und weist einen Gipfel in der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen auf. Es sind mehrfache Erkrankungen an Scharlach möglich. Infektionen sind weltweit verbreitet und treten insbesondere in den Wintermonaten auf.

Übertragung

Die Rachenentzündung durch die Bakterienart Streptokokken wird durch Tröpfcheninfektion oder direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen. Enges Zusammenleben (z. B. in Schulen, Kasernen, Heimen o. ä.) begünstigt die Ausbreitung des Erregers.

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht, auch für Gemeinschaftseinrichtungen.

Krankheitsbild

Scharlach tritt meist zusammen mit einer Gaumenmandelentzündung (Angina tonsillaris) auf und wird von einem charakteristischen Hautund Schleimhautausschlag begleitet. Typische Krankheitszeichen sind daher Hals- und Schluckschmerzen, Fieber, Haut- und Schleimhautausschlag mit kleinen, erhabene Punkten, welcher sich beginnend am Oberkörper mit Aussparung der Handinnenflächen und Fußsohlen ausbreitet. Typischerweise besteht eine Blässe um den Mund herum sowie eine sogenannte „Himbeerzunge“. Der Haut- und Schleimhautausschlag hält in der Regel ca. 6 bis 9 Tage an. Anschließend kommt es zur Abschuppung.

Komplikationen

Spätfolgen von Streptokokken-Infektionen können u. a. das akute rheumatische Fieber sowie eine Nieren- und Herzentzündung sein.

Ansteckungsfähigkeit

Personen mit einer unbehandelten Streptokokken-Infektion bzw. Scharlach können bis zu 3 Wochen ansteckend sein. Nach Beginn einer antibiotischen Therapie erlischt die Ansteckungsfähigkeit nach ca. 24 Stunden.

Therapie

Infektionen durch Streptokokken sollten zügig antibiotisch behandelt werden, um mögliche Folgeerkrankungen zu vermeiden.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte sollten den engen Kontakt zu anderen Personen vermeiden. Kontaktpersonen von an Scharlach erkrankten Personen sollten den engen Kontakt zur Minimierung einer Ansteckung vermeiden.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Erkrankte dürfen erst 24 Stunden nach Abklingen der Symptome bzw. der antibiotischen Therapie Gemeinschaftseinrichtungen wieder betreten. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Weiterführende Informationen