Rotaviren

Erreger

Rotaviren sind eine der häufigsten Ursachen für Magen-DarmErkrankungen bei Kleinkindern. Sie sind hoch ansteckend. Erst im Laufe der ersten Lebensjahre entwickelt sich ein Schutz gegen die Viren, welcher aber nicht ein Leben lang anhält. Besonders zwischen Februar und April häufen sich die Krankheitsfälle.

Übertragung

Die Verbreitung erfolgt meistens über eine Schmierinfektion. Betroffene scheiden die Erreger massenhaft mit dem Stuhl aus. Dabei können Rotaviren über kleinste Spuren von Stuhlresten an den Händen weitergegeben werden. Möglich ist auch eine Ansteckung über verunreinigte Gegenstände wie Toiletten, gemeinsam genutzte Handtücher, Griffe, Armaturen oder Handläufe, denn die Erreger sind sehr stabil in der Umwelt. In seltenen Fällen ist auch eine Ansteckung über verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel möglich.

Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung im Kleinkindalter. Ausführliche Informationen sind unter
www.rki.de/stiko abrufbar.

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Krankheitsbild

Plötzlich einsetzender wässriger Durchfall, Erbrechen und Bauchschmerzen sind typische Zeichen dieser Erkrankung. Im Stuhl finden sich unter Umständen Schleimspuren. Häufig treten auch leichtes Fieber sowie Husten und Schnupfen auf. Im Vergleich zu anderen Durchfall-Erkrankungen verläuft die durch Rotaviren verursachte Magen-Darm-Erkrankung bei Säuglingen und Kleinkindern häufig schwerer. Die Beschwerden bestehen meistens über 2 bis 6 Tage und klingen dann von selbst ab.

Komplikationen

Bei schweren Verläufen verlieren Erkrankte schnell Flüssigkeit durch Erbrechen und Durchfall. Schwindel und Kreislaufprobleme können mitunter lebensbedrohlich sein.

Ansteckungsfähigkeit

Erkrankte sind bereits ca. 2 Tage vor und ca. 8 Tage nach Beginn des Durchfalles ansteckend.

Therapie

Bei Durchfall-Erkrankungen ist es insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder wichtig, ausreichend zu trinken. Schwere Verläufe müssen im Krankenhaus behandelt werden.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.

  • Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
  • Bereiten Sie, wenn Sie selbst erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
  • Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
  • Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
  • Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
  • Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
  • Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.

    Achten Sie mindestens 8 Tage nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG

Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten.

Weiterführende Informationen