Meningokokken

Erreger

Es handelt sich bei Meningokokken um Bakterien, die eine schwere Hirnhautentzündung bei v.a. Säuglingen, Kleinkindern, jungen Erwachsenen oder älteren Menschen verursachen. Diese Bakterien sind bei 5 – 10 % der Menschen im Nasen-Rachen-Raum vorhanden, ohne diese Personen krank werden zu lassen. In Europa treten die Erkrankungen gehäuft im Winter und im Frühjahr auf.

Übertragung

Die Übertragung erfolgt von Mensch-zu-Mensch. Dafür ein enger Kontakt notwendig, so dass die Erreger in Tröpfchen beim Husten, Sprechen und Niesen weitergegeben werden können. 

Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung im Kleinkindalter. Ausführliche Informationen sind unter
www.rki.de/stiko abrufbar.

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Krankheitsbild

Nach der Ansteckung entwickeln sich rasch folgende Krankheitszeichen, die auf eine Hirnhaut- oder eine Gehirnentzündung hinweisen: Kopfschmerzen; plötzliches, hohes Fieber; Übelkeit, Erbrechen; Lichtempfindlichkeit; schmerzhafte Nackensteife (Test: das Kinn kann nicht mehr vorn auf die Brust geneigt werden) und Verwirrtheit bzw. Benommenheit. Bei Säuglingen und Kleinkindern können auch Trinkschwäche, vorgewölbte Fontanelle und Apathie als Krankheitszeichen vorhanden sein. Beim Auftreten von stecknadelkopfgroßen Blutungen der Haut, oft an den Beinen, ist die Erkrankung bereits weit und schwer fortgeschritten.

Komplikationen

Die Entzündung der Hirnhäute (= Meningitis) bzw. des Gehirns sowie eine Blutvergiftung sind schwere und lebensbedrohliche Komplikationen mit hoher Sterblichkeit. Meistens bleiben auch nach Genesung schwere Folgeschäden bestehen.

Ansteckungsfähigkeit

Erkrankte Personen sind bereits bis zu 7 Tage vor Beginn der Krankheitszeichen und bis 24 Stunden nach Beginn einer antibiotischen Therapie ansteckend.

Therapie

Eine medizinische Behandlung ist sofort und notfallmäßig erforderlich.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte Personen benötigen dringende medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus.

Enge Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und über Vorsorgemaßnahmen informiert. Zusätzlich erfolgt im Verlauf ein Impfangebot durch das Gesundheitsamt, sobald die Bakterienart feststeht.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Erkrankte und deren Kontaktpersonen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen für 10 Tage nicht betreten. Wird ein Antibiotikum eingenommen, darf bereits nach 24 Stunden die Tätigkeit oder Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung wieder erfolgen.

Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG

Erkrankte und deren Kontaktpersonen dürfen nicht in Risikobereichen für 10 Tage arbeiten. Wird ein Antibiotikum eingenommen, darf bereits nach 24 Stunden die Tätigkeit wieder erfolgen.