Kopfläuse

Erreger

Kopfläuse sind Parasiten des Menschen. Sie sind flügellose etwa 2 - 4 mm große Insekten und leben im Kopfhaar. Der Lebenszyklus der Kopflaus verläuft in mehreren Stadien vom Ei über Larven bzw. Nymphen bis zur ausgewachsenen Laus. Aus den Eiern schlüpfen etwa 6-10 Tage nach der Eiablage die Larven. Diese werden nach etwa 9-11 Tagen geschlechtsreif und die Weibchen heften ihre Eier (deren sichtbare Hüllen als „Nissen“ bezeichnet werden) in der Regel 1 - 2 mm nahe der Kopfhaut mit wasserunlöslichem Klebesekret an die Haare.

Übertragung

Kopfläuse werden durch direkten Körperkontakt übertragen. Des Weiteren kann eine Übertragung über gemeinsam benutzte Kämme, Haarbürsten, Decken, Spieltiere, Kopfbedeckungen, Schals, Kissen u.ä. erfolgen.

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen.

Krankheitsbild

Erste Anzeichen sind oft der Nachweis von Läuseeiern (= Nissen) im Kopfhaar sowie ein ausgeprägter Juckreiz.

Therapie

Um einen Kopflausbefall nachhaltig zu beseitigen, müssen äußerliche Mittel eingesetzt werden, die insektentötende Substanzen enthalten. Bitte beachten Sie bei der Anwendung unbedingt die Angaben der Hersteller. Mögliche Fehler in der Behandlung, die das Überleben nicht nur von Eiern, sondern auch von Larven oder Läusen begünstigen, sind z.B. eine zu kurze Einwirkzeit, zu sparsames Ausbringen des Mittels, eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels oder eine zu starke Verdünnung des Mittels im nassen Haar. Am Wichtigsten ist die Wiederholungsbehandlung nach ca. 8-10 Tagen, da die Nissen eine Behandlung mit Läusemitteln überleben und neue Larven nach dieser Zeit schlüpfen.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele):

Bei Erkrankten sind Nissen dadurch gut zu erkennen, dass sie sich im Gegensatz zu Hautschuppen schwer vom Haar abstreifen lassen. Eine andere Möglichkeit zur Entdeckung von Läusen und Nissen sowie für
die Überprüfung des Behandlungserfolgs ist das Auskämmen mit einem sogenannten Nissenkamm. Die Läuse bleiben in der Pflegespülung und dem Nissenkamm hängen. Beachten Sie, dass alle Kontaktpersonen (z. B. in der
Wohngemeinschaft, in der Betreuungseinrichtung, in der unmittelbaren Umgebung o. ä.) auf Kopflausbefall untersucht und zeitgleich ebenfalls behandelt werden müssen. Des Weiteren sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • gründliche Reinigung von Kämmen, Haar- und Kleiderbürsten
  • Wechseln von Handtüchern, Leib- und Bettwäsche und Waschen bei mindestens 60°C
  • Behandlung der Oberbekleidung (einschließlich Kopfbedeckung und Schals) durch Waschen bei mindestens 60°C oder durch Lagerung in einem gut verschließbaren Plastikbeutel für 2 Wochen
  • Reinigung von Wohn- und Schlafräumen sowie Autoinnenräumen und textiles Spielzeug (Bodenbelag, Teppiche, Polstermöbel, Kopfstützen, Plüschtiere etc.) mit einem Staubsauger und den Staubsaugerbeutel anschließend sofort entsorgen
  • Garderobe (Jacken, Mützen, Schals etc.) während eines Ausbruchs von Kopfläusen in Gemeinschaftseinrichtungen in einem Plastiksack an der Garderobe aufbewahren

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen):

Erkrankte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen erst nach der gründlichen Behandlung wieder betreten. Erst die Wiederholungsbehandlung nach 8 - 10 Tagen schützt erfolgreich gegen Kopflausbefall. Ein ärztliches Attest ist nur erforderlich, wenn es sich um wiederholten Kopflausbefall handelt.

Weiterführende Informationen