Hepatitis C (infektiöse Lebererkrankung)

Erreger

Das Hepatitis-C-Virus (HCV) führt zu einer Leberentzündung. Sie nimmt im Unterschied zu Hepatitis A und Hepatitis B sehr oft einen chronischen, also dauerhaft anhaltenden Verlauf.

Übertragung

Hepatitis C wird durch den Kontakt zu infiziertem Blut weitergegeben. Häufig passiert dies beim Drogengebrauch, zum Beispiel durch gemeinsam benutztes Spritzbesteck und Zubehör. Es kann aber auch beim sexuellen Kontakt zu einer Ansteckung mit Hepatitis C kommen. Das geschieht meist durch Praktiken, bei denen es zu kleinen und unbemerkten Verletzungen kommen kann, etwa bei ungeschütztem Anal- oder Vaginalverkehr.

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Impfung

Einen Impfschutz gegen die Krankheit gibt es aktuell nicht. Beim Sex kann man sich durch die Verwendung von Kondomen schützen.

Krankheitsbild

Zwischen Ansteckung und Symptombeginn (= Inkubationszeit) der Krankheit liegen in der Regel 3 Wochen bis 6 Monate.

Hepatitis C verursacht meistens keine oder nur geringe Symptome. Hierzu zählen z.B. Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit, leichtes Fieber, Übelkeit, Erbrechen, Oberbauchbeschwerden und Gelenkschmerzen. Nur bei wenigen Menschen kommt es zu einer sogenannten Gelbsucht mit Gelbfärbung von Haut und Bindehaut, dunklem Urin, entfärbtem Stuhl und Juckreiz.

Komplikationen

Häufig kann sich aus einer akuten Erkrankung eine chronische Hepatitis C entwickeln. Bei einer chronischen Erkrankung besteht die Gefahr für einen bösartigen Lebertumor (Karzinom).  

Therapie

Hepatitis C kann mit Medikamenten mittlerweile gut behandelt und fast immer geheilt werden. Wichtig sind außerdem Ruhe, Schonung und das Vermeiden von fettreicher Nahrung, leberbelastenden Medikamenten und Alkohol. Im Gegensatz zu Hepatitis A und Hepatitis B kann man sich auch nach einer ausgeheilten Hepatitis C- Infektion immer wieder neu mit dem Hepatitis-C-Virus anstecken. Einen lebenslangen Schutz gibt es nicht.

Ansteckungsfähigkeit

Erkrankte Personen sind über Blutkontakte sowie beim sexuellen Kontakt ansteckend.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele) 

Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig, allerdings sollte auf das eigenständige Benutzen von Rasierapparaten, Zahnbürsten als auch Drogenzubehör geachtet werden. Des Weiteren sollte geschützter sexueller Kontakt erfolgen.

Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)

Es bestehen keine Einschränkungen.

Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG

Es bestehen keine Einschränkungen im Umgang mit Lebensmitteln. In Bereichen mit hohem Verletzungsrisiko sollte eine betriebsärztliche Beratung erfolgen.

Weiterführende Informationen