Gürtelrose (Herpes zoster), Windpocken

Erreger

Das Varizella-Zoster-Virus gehört zu den Herpesviren und kann bei erstmaliger Infektion Windpocken (Varizellen) und bei Reaktivierung eine Gürtelrose (Herpes zoster) verursachen. Die Viren sind hoch ansteckend und auch außerhalb des Körpers bei bestimmten Umgebungsbedingungen für einige Tage infektiös. Der Mensch ist der einzige bekannte Wirt dieser Viren, welche nach überstandener Erstinfektion für immer in Knotenpunkten des Nervensystems ruhen können.

Übertragung

Die Viren werden über Tröpfchen und Aerosole verbreitet, die beim Atmen, Niesen oder Husten im Umkreis von mehreren Metern ausgeschieden werden. Auch durch die Hände können die Erreger über Kontakt mit Speichel oder Bläscheninhalt verbreitet werden. Erkrankte berühren z.B. die juckenden Windpocken und übertragen danach die Erreger über ihre Hände an andere Personen oder Oberflächen wie Türgriffe, Handläufe oder Armaturen.

Meldepflicht

Bei Windpocken besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine in der Einrichtung betreute Person an Windpocken erkrankt ist, oder der Verdacht auf eine Erkrankung besteht und wenn eine in den Einrichtungen betreute Person Kontaktperson zu einem Erkrankten ist. Die Gürtelrose ist nicht meldepflichtig.

Krankheitsbild

Bei den besonders ansteckenden Windpocken zeigen sich zu Beginn ein allgemeines Krankheitsgefühl, auf das dann wenige Tage später der charakteristische Ausschlag am ganzen Körper und leichtes Fieber folgen. Das Hauptmerkmal des Ausschlages sind juckende, rötliche Papeln, Bläschen und Schorf in verschiedenen Variationen, die auch als „Sternenhimmel“ bekannt sind. Nach 5 - 7 Tagen heilt der Ausschlag meistens von selbst wieder vollständig ab (Verkrustung).

Komplikationen

In der Regel heilen Windpocken nach einigen Tagen vollständig aus. Jedoch kann es bei starkem Kratzen zu einer bakteriellen Entzündung der Wunden kommen. Beim Auftreten von Windpocken während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt kann eine Infektion zusätzlich schwerwiegende Konsequenzen für die Gesundheit des Kindes haben.

Bei der Gürtelrose handelt es sich nicht um eine Neuinfektion von außen, sondern um eine Reaktivierung der Varizella-Zoster-Viren bei immungeschwächten und älteren Personen, da die Erreger nach einer Windpockenerkrankung im Nervensystem ruhen. Gekennzeichnet ist die Gürtelrose durch einen einseitigen, stark auf ein streifenförmiges Areal begrenzten und oft besonders schmerzhaften Ausschlag, welcher in der Regel nach 5 - 7 Tagen abheilt. In manchen Fällen kann eine Gürtelrose auch im Gesicht auftreten, wo sie sich als besonders schmerzhaft äußert und zu Lähmungen der Gesichtsmuskulatur führen kann. Es besteht das Risiko, dass die Schmerzen noch lange nach Abheilen des Ausschlages bestehen. In seltenen Fällen können die Schmerzen ein Leben lang bleiben.

Ansteckungsfähigkeit

Die Gefahr einer Übertragung beginnt bei Windpocken 1 - 2 Tage vor Auftreten des Hautausschlages und endet mit vollständigem Verkrusten aller Bläschen, oft nach 5 - 7 Tagen. Eine Gürtelrose ist vom Auftreten bis zur vollständigen Verkrustung der Bläschen, ebenfalls nach etwa 5 - 7 Tagen, ansteckend.

Therapie

Bei unkomplizierten Verläufen der Windpocken werden meistens nur die Krankheitssymptome durch beispielsweise juckreizlindernde Medikamente behandelt.

Bei einer Gürtelrose können die Heilung und der Rückgang der Schmerzen durch Medikamente positiv beeinflusst werden.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte sollten es vermeiden, die Bläschen mit den Händen zu berühren, da ansonsten die Erreger über die Hände weitergereicht werden können. Waschen Sie sich oft gründlich die Hände mit Wasser und Seife. Verwenden Sie Handtücher und andere Hygieneartikel wie Waschlappen, Cremes, Puder, Augentropfen usw. nur für sich selbst und wechseln Sie Waschlappen und Handtücher häufig, waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Hängen Sie Handtücher, Waschlappen u.ä. an einen separaten Platz, um die Berührung mit anderen Wäschestücken zu vermeiden. Vermeiden Sie öffentliche Badeanstalten und Saunen für die Dauer der Erkrankung. Wichtig: Informieren Sie vorab die Praxis, wenn Sie medizinische Hilfe benötigen.

Kontaktpersonen können durch gründliche Hygiene und das Meiden des Kontaktes zu erkrankten Personen ihr Risiko der Ansteckung reduzieren. Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife. Vermeiden Sie nach Möglichkeit den Kontakt mit Erkrankten. Reinigen Sie Flächen im Umfeld von Erkrankten am besten mit Einmaltüchern und entsorgen Sie diese anschließend in den Hausmüll. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln kann ggf. sinnvoll sein, sofern diese zusätzlich gegen Viren wirksam sind.

Die Ansteckung bei einer Gürtelrose kann ebenso durch gründliche Hygiene und durch das vollständige Abdecken des Hautauschlages verringert werden. Hier gelten ähnliche Hygieneempfehlungen wie bei Windpocken.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Die Arbeit in oder der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten ist für Personen, die an Windpocken erkrankt sind und deren Kontaktpersonen, untersagt. Das Betreten einer Gemeinschaftseinrichtung ist erst eine Woche nach dem Beginn einer unkomplizierten Windpocken-Erkrankung, also mit dem vollständigen Verkrusten der Bläschen, wieder möglich. Kontaktpersonen, die nach 2004 geboren sind, müssen ihren Immunstatus nachweisen. Dies kann über 2 erfolgte Impfungen, eine Blutuntersuchung erfolgen. Auch eine bereits durchgemachte Windpockenerkrankung bietet einen lebenslangen Schutz. Für ungeimpfte Kontaktpersonen werden Auffrischungsimpfungen angeboten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Gesundheitsamt.

Mit einer Gürtelrose, bei der die Bläschen sicher abgedeckt sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen betreten werden.

Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt zwei VarizellenSchutzimpfungen für alle Kinder und Jugendliche. Dabei soll die 1. Impfdosis im Alter von 11 Monaten und die 2. Dosis im Alter von 15 Monaten verabreicht werden.

Seit Dezember 2018 empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Schutzimpfung vor Gürtelrose, ihren Komplikationen und Spätfolgen für alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren und für Risikogruppen ab 50 Jahren. Die Impfung wird ebenfalls in zwei Dosen im Abstand von mindestens 2 Monaten verabreicht. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.

Weiterführende Informationen