Campylobacter (infektiöse Darmerkrankung)

Erreger

Campylobacter-Spezies sind in der Natur nahezu überall verbreitet und die häufigsten bakteriellen Erreger, die Durchfall-Erkrankungen verursachen. Die fehlende Vermehrungsfähigkeit in der Umwelt kompensiert der Erreger mit einer massiven Vermehrung im lebenden Organismus.

Übertragung

Campylobacter kommen im Magen-Darmtrakt von Tieren vor und können während des Schlachtprozesses auf Haut und Fleisch übertragen werden. Durch rohe oder unzureichend erhitzte Lebensmittel, wie Geflügelfleisch und Hackfleisch sowie insbesondere durch schlechte Küchenhygiene, gelangen die Erreger in den menschlichen Organismus und verursachen eine Magen-DarmErkrankung. Auch Rohmilch, frische Rohwurstsorten und verunreinigtes Trinkwasser aus Brunnenanlagen können eine Gefahrenquelle mit Campylobacter darstellen. Menschen und Haustiere übertragen Campylobacter durch Schmierinfektionen von Stuhlresten. Unzureichende Händehygiene ist in diesem Fall die Übertragungsursache.

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht

Krankheitsbild

Die ersten Krankheitsanzeichen sind häufig Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, darauf folgen Bauchschmerzen, Bauchkrämpfe, Übelkeit und Durchfälle, welche breiig, wässrig oder sogar blutig sein können. Campylobacter-Infektionen können auch ohne Krankheitsanzeichen verlaufen

Komplikationen

In der Regel verläuft die Infektion komplikationslos. In Ausnahmefällen kann es zu rheumatischen Gelenkentzündungen oder EntzündungenSeite 2 der Hirnhäute kommen. Sehr selten ist eine neurologische Erkrankung möglich.

Therapie

Während der Dauer der Erkrankung wird empfohlen, zu Hause zu bleiben und sich zu schonen, reichlich zu trinken, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen, und auf den Elektrolythaushalt zu achten.

Ansteckungsfähigkeit

Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und erster Krankheitszeichen) liegt in der Regel zwischen 2 bis 5 Tage, in Einzelfällen sind auch 1 bis 10 Tage möglich. Im Durchschnitt sind Betroffene 2 bis 4 Wochen ansteckend, solange sie den Erreger mit dem Stuhl ausscheiden. Auch nach Abklingen der Beschwerden können Erreger ausgeschieden werden. Jedoch können gerade immungeschwächte Personen noch wesentlich länger über ihre Ausscheidungen ansteckend bleiben.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Auch die Sporen werden durch Wasser und Seife abgewaschen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.

  • Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
  • Bereiten Sie, wenn Sie erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
  • Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
  • Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
  • Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
  • Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
  • Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.

    Achten Sie mindestens 2 Wochen nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG

Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten.

Weiterführende Informationen