Hansestadt führt weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durch
Als Folge der umfangreichen Berichterstattung in den Medien über die angeblich rechtswidrige Praxis der Hansestadt Lübeck, Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen, melden sich beim Bereich Verkehrsangelegenheiten zahlreiche Bürger und erklären im Hinblick auf eine Entscheidung des Amtsgerichtes Lübeck, die Verwarnungs- und Bußgeldbeträge wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht zahlen zu wollen.
In einem Einzelfall hatte das Amtsgericht Lübeck die Ansicht vertreten, die Hansestadt Lübeck sei nicht befugt, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Gleichwohl verurteilte das Amtsgericht den betroffenen Autofahrer, der die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h überschritten hatte, zur Zahlung einer Geldbuße sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. Das Gerichtsurteil ist nicht rechtskräftig; aufgrund einer Rechtsbeschwerde wird es vom Oberlandesgericht überprüft werden.
In Übereinstimmung mit dem Innen- und dem Verkehrsministerium des Landes ist die Hansestadt Lübeck rechtlich durchaus befugt, Geschwindigkeitskontrollen in ihrem Gebiet durchzuführen. An dieser Rechtslage ändert sich auch nach dem Urteil des Amtsgerichtes Lübeck nichts. Das bedeutet konkret: Die Hansestadt Lübeck wird auch weiterhin Tempoverstöße ahnden. Beruft sich ein Bürger, der zu schnell gefahren ist, auf das Urteil des Amtsgerichtes und zahlt das Verwarnungs- oder Bußgeld nicht, so muß er mit erhöhten Kosten im Bußgeldverfahren oder einer gerichtlichen Entscheidung rechnen.
In der Berichterstattung über die Geschwindigkeitskontrollen wird immer wieder der Vorwurf erhoben, die Hansestadt Lübeck betreibe “Abzockerei” und nutze die Kontrolle als Mittel, um die Kasse der Stadt aufzufüllen. Hierzu ist folgendes mitzuteilen:
Die Meßgeräte werden grundsätzlich an Stellen, wo Verkehrsgefahren bestehen können oder zum Schutz der Wohnbevölkerung eingesetzt: In rund 35 Prozent der Fälle wird der Meßwagen an Orten aufgrund von Anwohnerbeschwerden über Raser eingesetzt; zu 26 Prozent in Bereichen zur Sicherung von Schulwegen, in der Nähe von Kindergärten, Blinden- und Altenheimen, Friedhöfen und Krankenhäusern; zu je zehn Prozent an Unfallschwerpunkten oder an Schleichwegen durch Wohngebiete und zur Verkehrsberuhigung in der Innenstadt; zu rund 20 Prozent sind es sonstige Gründe - wie Deliktschwerpunkte nach Angaben der Polizei sowie Probemessungen.
Für das laufende Jahr sind Einnahmen aus Verwarnungen und Bußgeldern wegen festgestellter Geschwindigkeitsverstöße in Höhe von rund zwei Millionen Mark veranschlagt worden. Die Kosten für Personal- und Sachmittel belaufen sich auf etwa 1,4 Millionen Mark. Das bedeutet, es wird ein Überschuß von etwa 600 000 Mark erwartet. Von diesem Betrag, so hat es die Bürgerschaft bei der Freigabe der Mittel für den Einsatz des Lichtschrankenmeßgerätes Eso festgelegt, muß etwa die Hälfte des Geldes für zusätzliche verkehrssichernde Maßnahmen verwendet werden. Das heißt, durch die Geschwindigkeitsüberwachung werden also Verkehrssicherungsmaßnahmen, beispielsweise neue, ampelgesicherte Fußgängerüberwege finanziert werden können. +++