Multiplikatorenschulungen im Bereich Integration beantragen

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Leistungsbeschreibung

Die Förderung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung richtet sich an alle Vereine und Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind.

Einen Schwerpunkt setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen,

  • die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und
  • den Wunsch nach Weiterqualifizierung haben.

Geförderte Multiplikatorenschulungen sind zum Beispiel:

  • Schulungen zu Vereins und Projektmanagement,
  • Schulungen zur Stärkung der interkulturellen, und Erziehungskompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund,
  • Fortbildungen zur Unterstützung der Erstorientierung sowie
  • Lehrgänge zum Umgang mit Personen, die im Alltag Vorurteile gegen Migrantinnen und Migranten äußern.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundesportals und auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Sofern eine Ausschreibungsfrist läuft, können Sie auf dem Portal "easyOnline" einen Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal "easyOnline" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das DTrust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen.
  • Sie haben über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch eine Eigenerklärung und Bestätigung des Finanzamts nachweisen können. 
  • Sie können Ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, zum Beispiel über einen Freistellungsbescheid des Finanzamts.
  • Dem BAMF müssen ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung zur Verfügung stehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • rechtskräftiger Antrag gemäß jeweiliger Ausschreibung
  • Maßnahmenbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
  • Freistellungsbescheid
  • Erklärung über das Nichtvorliegen einer Insolvenz
  • Erklärung über das Nichtvorliegen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
  • Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  • Satzung des Vereins oder der (g)GmbH, beziehungsweise Geschäftsordnung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung genannt und können variieren. Die Ausschreibungen werden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer

Ausschreibungen finden jährlich statt. Der Förderung beginnt noch im gleichen Jahr.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt 2025 voraussichtlich keine Ausschreibung.

Weiterführende Informationen

Urheber

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

26.11.2024

Hilfe & Kontakt:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 81 D

Anschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Internetadresse

https://www.bamf.de

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

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