Für den Verleihprogrammpreis bewerben

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Leistungsbeschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Verleihprogrammpreise. Mit dem Preis werden Filmverleihfirmen für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme ausgezeichnet. Es können bis zu 3 Preise pro Jahr vergeben werden.

Bei der Entscheidung über die Vergabe des Preises werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  • die kulturelle Qualität Ihrer Verleiharbeit,
  • der Anteil deutscher Filme,
  • der Anteil anderer europäischer Filme,
  • die durch Ihre Verleiharbeit erreichte Verbreitung der Filme,
  • die Repertoirepflege

Jeder Preis ist verbunden mit einer Prämie von bis zu 75.000 EUR. Sie müssen die Prämie zweckgebunden für den Verleih vor allem deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischem Rang verwenden.

Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten und Preisen: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt weitere Preise und Förderungen zur Unterstützung der deutschen Filmlandschaft.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Bewerbung für den Verleihprogrammpreis online stellen.

Förderung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Jury für den Verleihprogrammpreis berät über die eingereichten Bewerbungen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entscheidet über die Auszeichnung auf Vorschlag der Jury.
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verkündet die Auszeichnungen bei einer Preisverleihung jährlich im Herbst.

Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt die Filmförderungsanstalt (FFA) die Auszahlung der Prämie.

Voraussetzungen

Bewerbungen können einreichen: gewerbliche Filmverleihunternehmen, mit

  • Geschäftssitz in Deutschland
  • Niederlassung in Deutschland, wenn der Geschäftssitz in der europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz liegt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Online-Antrag
  • Übersicht über im Vorjahr gestartete deutsche Filme (nutzen Sie bitte den Vordruck auf der Internetseite der BKM)
  • Übersicht über im Vorjahr gestartete weitere europäische Filme (nutzen Sie bitte den Vordruck auf der Internetseite der BKM)
  • Übersicht Repertoirefilme (ohne Vordruck)
  • Erläuterungen zum Verleihkonzept mit beispielhaften innovativen Verleihmaßnahmen (formlos)
  • Handelsregisterauszug

Der komplette Antrag kann in der Formular-Vorschau betrachtet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Die jährliche Einreichfrist finden Sie zu Beginn jeden Jahres auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

13.02.2024

Hilfe & Kontakt:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Verleihprogrammpreis

Anschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 1868143115

Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer