Die Satellitensignale der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), zum Beispiel NAVSTAR-GPS, GALILEO und GLONASS, sind mitunter örtlich nicht verfügbar, weil sie beispielsweise in Fahrzeughangars oder in Laborräumen und Werkstätten abgeschirmt sind. In solchen Fällen kann es nötig sein, einen Teil der unversorgten Zone mit Hilfe von GNSS-Repeatern auszuleuchten.
Um GNSS-Repeater nutzen zu können, müssen Sie
- zu einer der berechtigten Nutzergruppen gehören und
- sich die entsprechenden Frequenzen zuteilen lassen.
Dafür stellen Sie einen Antrag an die Bundesnetzagentur.
Im Antragsformular der Bundesnetzagentur müssen Sie
- den Aufstellungsort Ihrer GNSS-Repeateranlage genau bezeichnen und
- die zu versorgenden Räume und Gebäudeteile mithilfe einer Planungsskizze darstellen.
Aufgrund des hohen potentiellen Störrisikos beim Einsatz von GNSS-Repeatern auf Flugplätzen sowie in der Nähe der Anflugsektoren wird beim Zuteilungsverfahren unterschieden zwischen
- GNSS-Repeatern innerhalb festgelegter Schutzzonen und
- GNSS-Repeatern außerhalb festgelegter Schutzzonen.
Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift für die Frequenzzuteilung für GNSS-Repeater.
Die Bundesnetzagentur teilt Frequenzen für GNSS-Repeater für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Nutzung neu beantragen.
Sie können eine Zuteilung von Frequenzen für GNSS-Repeater online, per E-Mail oder per Post beantragen.
Frequenzzuteilung online beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf.
- Zur Anmeldung benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie das Formular online ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen fehlender Angaben bei Ihnen.
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Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen per Post
- die Frequenzzuteilung und
- den Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Möchten Sie Daten einer bestehenden Zuteilung ändern, nutzen Sie bitte das gleiche Antragsformular und füllen dieses erneut aus.
Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
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Sie können das Formular
- am Bildschirm ausfüllen und als PDF-Datei speichern
- oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
- Senden Sie das Formular per E-Mail oder per Post mit allen notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
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Sie sind zur Nutzung von GNSS-Repeatern berechtigt, das heißt, Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
- zivile und militärische Luftfahrtindustrie sowie entsprechende Wartungs- und Reparaturbetriebe,
- herstellende und vertreibende Unternehmen von GNSS-Empfängern und entsprechenden Chipsätzen,
- herstellende Unternehmen, die GNSS-Empfänger als integralen Bestandteil in ihr Endprodukt einbauen, zum Beispiel Autohersteller.
- Gehören Sie zu keiner dieser Nutzergruppen, können Sie nur dann eine Frequenzzuteilung erhalten, wenn der GNSS-Repeater für Sicherheitszwecke eingesetzt werden soll und Sie dies im Antrag entsprechend nachvollziehbar darlegen.
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Ihre Anlage nutzt einen oder mehrere der folgenden Frequenzbereiche
- 1164-1215 MHz,
- 1215-1300 MHz,
- 1559-1610 MHz.
- Ihre Anlage entspricht der Norm ETSI EN 302 645.
Ihre Anlage ist ortsfest installiert. Ortsveränderungen oder mobiler Betrieb sind verboten.
Gebühr für die Frequenzzuteilung:
- Die Frequenzzuteilung, unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung, ist gebührenpflichtig.
- Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen.
Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:
- Als Inhaberin oder Inhaber einer Frequenzzuteilung zahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für die Frequenzzuteilung jährliche Beiträge.
- Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung.
- Grundlage für die Ermittlung der Beitragssätze sind die tatsächlich entstandenen beitragsfähigen Aufwände und Kosten in einem Kalenderjahr. Diese können nur rückwirkend ermittelt werden. Eine Beitragsprognose ist nicht möglich.
- Zuteilungen laufen ab und können nicht verlängert werden. Sie können erneut zugeteilt werden (neuer Antrag). Änderungen beziehen sich auf zum Beispiel persönliche Daten, nicht auf den Zuteilungszeitraum.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 6 Wochen. Sie sollten die Frequenzzuteilung daher spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn beantragen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)