Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schaf- und Ziegenfleisch beantragen

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Leistungsbeschreibung

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Schaf- oder Ziegenfleisch gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Schaf- oder Ziegenfleischsektors.

Nachdem Sie einen Vertrags mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und  die vertragliche Lagerzeit endet, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Verfahrensablauf

Nachdem die vertraglich festgelegte Lagerzeit abgelaufen ist, können Sie eine Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schaf- oder Ziegenfleisch online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Beihilfe online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
    • eine Ablehnung.

Beihilfen per E-Mail oder Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
    • eine Ablehnung.

Voraussetzungen

  • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit Ihnen einen Lagervertrag zur privaten Lagerhaltung von Schaf oder Ziegenfleisch abgeschlossen.
  • Die vertragliche Lagerzeit ist abgelaufen.
  • Weitere Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Schaf- und Ziegenfleisch können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Hilfe & Kontakt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

Anschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 6845-3431

Fax

+49 22899 6845-3962

E-Mail

Öffnungszeiten

Telefonsprechzeiten: 

Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

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