Seit Wiederbeginn der kostenfreien Bürgertestungen im November 2021 sind bei der Hansestadt Lübeck viele Anfragen zur Eröffnung von Teststationen eingegangen. So wollen Betreiber von Teststationen, die bereits bis zum Sommer aktiv waren, ihre Arbeit wieder aufnehmen, bestehende Teststationsbetreiber aus Lübeck oder den Nachbarkreisen ihr Angebot ausbauen oder es handelt sich um gänzlich neue Anbieter.
„Leider stellen wir vermehrt fest, dass viele Antragsteller:innen die landesweit gültigen Voraussetzungen nicht erfüllen“, sagt Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Gesundheitsamts der Hansestadt Lübeck. „Eine negative Zuverlässigkeitsprüfung, schwere Verstöße gegen zum Teil Basishygienemaßnahmen, fehlerhafte Abrechnungen oder Schwarzarbeit können in diesem Zusammenhang leider nicht unerwähnt bleiben.“ Ein Großteil der Antragsteller erfülle nicht die medizinischen, organisatorischen oder/und örtlichen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Teststelle. „Die Gefahr der Verbreitung von Krankheiten ist in manchen Fällen um einiges größer als der Nutzen aus einer in schlechter Form betriebenen Teststation“, erläutert Mischnik. In Einzelfällen handele es sich um Antragsteller, die bereits in anderen Kreisen tätig waren und denen die Beauftragung aufgrund verschiedener Mängel entzogen worden sei.
Checkliste für Betreiber:innen von Testzentren
Potenzielle Betreiber:innen von Teststationen erhalten im Erstkontakt mit der Hansestadt Lübeck eine Checkliste, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. „In einer zuverlässig arbeitenden Teststationen sind Hygienemaßnahmen wie das Wechseln von Handschuhen, Hände- und Flächendesinfektion sowie sauberes Arbeiten schon für Laien erkennbar. Darauf kann der Nutzer achten und gegebenenfalls das Personal bereits vor Ort auf Missstände hinweisen“, erläutert Dr. Mischnik. „Auch auf die Einhaltung von Maßnahmen zu Datenschutz und Diskretion im Zusammenhang mit den personenbezogenen Gesundheitsdaten muss eine Teststation achten.“
Zur Bearbeitung eines Antrages ist eine schriftliche Bestätigung nötig, aus der hervorgeht, dass die Mindestanforderungen (zum Beispiel geeignete Örtlichkeit) erfüllt werden, die Testungen für einen längeren Zeitraum angeboten werden (dieser ist konkret zu benennen) und die Testungen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden. Außerdem müssen die geplanten Öffnungszeiten genannt werden. Die Mindestöffnungszeit beträgt 20 Stunden wöchentlich. Der medizinische Hintergrund der verantwortlichen Personen ist mit Urkunden beziehungsweise Dokumenten nachzuweisen.
Im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens müssen die Betreiber:innen ein ausführliches Konzept vorlegen. Dazu gehören unter anderem die genaue Beschreibung, wie Schutzkleidung und Handschuhe angewendet werden, wie die Flächen- und Handdesinfektion aussehen soll. Auch Hinweise zu den Abstandsregelungen müssen aufgenommen werden.
Voraussetzung für die sachgerechte Anwendung von Antigentests ist die korrekte Lagerung und die Durchführung bei Raumtemperatur. Insgesamt sind häufige Temperaturschwankungen bei der Lagerung kritisch zu betrachten und zu vermeiden, da diese zu Kondensation von Wasser in der Testkartusche führen können, was mit erheblichen Einschränkungen in der Testleistung verbunden wäre.
Eine Auflistung aller Testzentren in Schleswig-Holstein ist hier abrufbar.+++