Das Gesundheitsamt Lübeck weist darauf hin, dass die Qualität der Corona-Antigen-Schnelltests sehr unterschiedlich ausfällt. Es sind derzeit viele Produkte auf dem Markt, bei denen keine unabhängige Testung der Aussagekraft durchgeführt wurde. In vielen Fällen liegen nur Herstellerangaben zugrunde, die zu einer Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führten. Eine Untersuchung durch unabhängige Forscher liefert hier deutlich bessere und belastbare Aussagen.
Expert:innen des Paul-Ehrlich-Instituts haben im Verbund mit Forschenden anderer Institutionen insgesamt 122 COVID-19-Antigen-Schnelltests auf Sensitivität und damit auf ihre Fähigkeit untersucht, das SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen. Das Ergebnis: Die Qualität der Tests war sehr unterschiedlich. 96 Antigen-Schnelltests erfüllten die geforderten Kriterien, teilweise mit sehr guten Ergebnissen, 26 Tests boten nicht die geforderte Sensitivität. Innerhalb der 96 Tests fielen die Ergebnisse bei 20 Tests sehr gut aus und konnten eine COVID-Infektion in unterschiedlichen Phasen der Infektion mit guter Empfindlichkeit nachweisen.
Viele vertrauen den Corona-Schnelltests, die derzeit vor allem im privaten Bereich zur Anwendung kommen, beispielsweise vor dem Besuch von Verwandten und Freunden. Doch das Sicherheitsgefühl könnte sich als trügerisch herausstellen, denn rund 20 Prozent der Tests funktionierten selbst bei einer hohen Viruslast nicht, so das Ergebnis der Forschenden.
Das Gesundheitsamt Lübeck empfiehlt deshalb, sich vor dem Kauf der Schnelltests genau zu informieren. Informationen zur Qualität der Tests liefern die Forschungsergebnisse, die hier online abrufbar sind.
Effektiv lässt sich eine Corona-Infektion nur mittels eines PCR-Tests nachweisen. Schlägt ein Schnelltest positiv aus, sollte deshalb unmittelbar ein deutlich zuverlässigerer PCR-Test folgen. Denn bei einem PCR-Test wird im Labor mithilfe einer Polymerase-Kettenreaktion (PCR) nach dem Erbgut des SARS CoV-2 gesucht und da reichen schon kleine Virusmengen für ein positives Testergebnis. Der „erste“ positive Schnelltest zählt. Dies ist bei den Testungen am Arbeitsplatz, aber auch in Schulen und Kitas das richtige Vorgehen.
„Wir erleben leider auch, dass Personen mit einem positiven Schnelltest abgewiesen werden und ein PCR-Test zur Bestätigung nicht durchgeführt wird. An manchen Teststationen wird auch der Schnelltest wiederholt, was nicht nötig und gewünscht ist“, so Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Lübecker Gesundheitsamts. „Besonders schwierig ist es dann, wenn ein zweiter Schnelltest negativ ausfällt und keine Maßnahmen zur Kontaktreduktion oder Bestätigung erfolgen. Dieses Vorgehen vermittelt eine falsche Sicherheit und verunsichert die Bürger:innen.“
Derzeit ist die Rate an bestätigten Fällen hoch, das heißt ein positiver Schnelltest führt unweigerlich zu Maßnahmen. Positiv durch Schnelltest getestete Personen sind gemäß Allgemeinverfügung verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben. Weitere Informationen zur Isolation und Quarantäne sind hier online abrufbar.+++