Veröffentlicht am 19.07.2021

Lufthygiene in Schulen: 95 Prozent der Schulräume entsprechen den Anforderungen

Hansestadt Lübeck folgt den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und gibt ein überarbeitetes Informationsblatt für Schulen und Eltern heraus

Alle Lübecker Schulen sind mit CO2-Messgeräten ausgerüstet. Sie unterstützen die Lehrkräfte bei der Beurteilung der Lüftungsnotwendigkeit.

Seit Ausbruch der Pandemie stehen die verantwortlichen Bereiche der Hansestadt Lübeck zu Problemstellungen der Lufthygiene im regelmäßigen Austausch. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Gesundheitsamt, den Bereichen Schule und Sport, Gebäudemanagement, Städtische Kindertageseinrichtungen und UNV/Gesundheitlicher Umweltschutz stimmen Maßnahmen ab und veranlassen gegebenenfalls notwendige technische Anpassungen in den Klassenräumen und Betreuungseinrichtungen.

„Das oberste Ziel ist, die möglichst dauerhafte Öffnung von Schulklassen und Kinderbetreuungsgruppen, unter Beachtung landes- und bundesweiter Empfehlungen sowie Fachexpertisen“, betont Bürgermeister Jan Lindenau. „Erste Maßnahmen waren bereits vor Monaten unter anderem die Inbetriebnahme von zum Teil nicht zu öffnenden Fenstern und die flächendeckende Installation von Raumluftsensoren in allen Klassenräumen der Lübecker Schulen mittels modernster Funktechnologie. Nach unserer Kenntnis in Deutschland bisher einmalig. Wir verfügen damit über Daten zur Luftqualität für jeden einzelnen Klassenraum und können bei Bedarf sofort gegensteuern“, versichert der Bürgermeister.

In diesem Sinn wurden die etwa 2.230 Unterrichtsräume der 65 Lübecker Schulen, gemäß der aktuellsten Veröffentlichung des Umweltbundesamtes in drei Kategorien eingeteilt.

Kategorie 1: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit, das heißt mit raumlufttechnischer Anlage und/oder weit zu öffnenden Fenstern. Diese Voraussetzungen sind in gut 95 Prozent der Lübecker Schulräume gegeben. Bereits im letzten Jahr wurden viele Fenster nachgerüstet und die Räume mit zusätzlichen Öffnungsmöglichkeiten versehen.

In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn ein Luftaustausch durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Die Lüftungsintervalle sind konkret vorgegeben und müssen in den Hygienekonzepten der Schulen und Kindertagesstätten beschrieben und neben den AHA-Regeln strikt eingehalten werden. Die Auswertung der in allen Klassenräumen installierten CO2-Sensoren unterstützen diese Aussage (s.u.). Eine Erhöhung der Wirksamkeit durch zusätzliche mobile Geräte ist nicht zu erwarten. Dies findet sich durch die Erfahrungen bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung des Gesundheitsamtes im Rahmen von Ausbrüchen in Schulen und Kindertageseinrichtungen bestätigt.

Kategorie 2: Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar beziehungsweise Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt). In diesen Räumen ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Zufuhr von Außenluft als technische Maßnahme durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen zur Verbesserung der Raumluft beitragen kann.

Sachgerecht positioniert und betrieben kann der Einsatz mobiler Luftreiniger wirkungsvoll und sinnvoll sein, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren. In diesem Sinn funktionieren technische Lüftungshilfen als Teil eines Maßnahmenpaketes, ersetzen aber nicht die Notwendigkeit des Lüftens.

Ein konsequentes Umsetzen von AHA+L + Testen ist und bleibt oberstes Gebot und kann die Verbreitung von SARS-CoV-2 deutlich begrenzen.  Das heißt eine technische Lüftungsunterstützung ist keine generelle Lösung, es wird differenziert vorgegangen. Im Rahmen dieser differenzierten Betrachtung und Umsetzung werden die Förderprogramme von Land und Bund begrüßt.

„Wenn die räumlichen Gegebenheiten vor Ort es erfordern, werden wir durch technische Maßnahmen die Klassenräume nachrüsten. Aktuell gehen wir von knapp über 100 Räumen aus. Ob hier zusätzliche Fenster gangbar gemacht werden oder Luftfilter eine Lösung sein können, hängt vom Einzelfall ab. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen hat bereits begonnen“, so Bürgermeister Jan Lindenau.

Kategorie 3: Nicht zu belüftende Räume (keine raumlufttechnische Anlage, keine zu öffnenden Fenster). Der Einsatz von Luftreinigern in solchen Räumen ergibt keinen Sinn, da kein Luftaustausch mit der Außenluft gewährleistet wird. Diese Räume sind grundsätzlich nicht als Unterrichts- und dauerhafte Aufenthaltsräume geeignet. In Lübeck gibt es keinen Schulraum dieser Kategorie.

Unabhängig von der Diskussion über Luftfilter sind bereits alle Lübecker Schulen mit CO2-Messgeräten ausgerüstet. Sie unterstützen die Lehrkräfte bei der Beurteilung der Lüftungsnotwendigkeit. Mit der Stadtwerke-Tochter der TraveKom GmbH wurde eine flächendeckende CO2-Messinfrastruktur in allen Lübecker Klassenräumen und ersten Kindertagesstätten aufgebaut. Die Analyse von Messreihen macht deutlich, wo Handlungsbedarf besteht, was die verantwortlichen Bereiche konkret vorgehen lässt.

Weitergehende Informationen:

·         Das Informationsblatt der Hansestadt Lübeck ist online abrufbar unter www.luebeck.de/schulen-corona

·         Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes ist online abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an

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