Veröffentlicht am 19.02.2021

Schrittweise Öffnung von KiTas und Schulen in Lübeck

Verlängerung der Maskenpflicht und weiterhin kein Tagestourismus in Travemünde

Auf Anordnung des Landes Schleswig-Holstein in Form des Erlasses „Verschärfende lageabhängige Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein für den Bereich Schule und KiTa“ hat die Hansestadt Lübeck heute, 19. Februar 2021, die Öffnung von KiTas und Schulen im Stadtgebiet mittels Allgemeinverfügung geregelt. Demnach müssen Kreise und kreisfreie Städte bei denen eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten wird, erweiterte Kontaktbeschränkungen verfügen, um die Ausbreitung der Pandemie einzuschränken. In der Hansestadt Lübeck beträgt der aktuelle 7-Tage-Inzidenzwert laut RKI 65,6 (per 19.02.2021, 03:10 Uhr).

Gerade Kinder und Jugendliche bewegen sich in unterschiedlichen sozialen Kontexten. Hier besteht das Risiko, dass insbesondere Virusmutationen über die sozialen Kontexte von Kindern und Jugendlichen in das private Umfeld hineingetragen werden. Da Kinder und Jugendliche häufig asymptotisch an Covid-19 erkranken, wird erst zeitlich verzögert eine Infektion erkannt. Nach bisherigen Erkenntnissen verbreitet sich die Virusmutation vorwiegend im privaten Umfeld. Durch die hier angeordneten Maßnahmen werden die sozialen Kontakte von Kindern und Jugendlichen beschränkt, um insbesondere die Ausbreitung der Virusvariationen zu unterbinden.

Für die Hansestadt Lübeck gelten folgende Regelungen:

1. Schulen 

a) Der Schulbetrieb wird über den 21.02.2021 hinaus bis zum 28.02.2021 im Wege des Distanzlernens fortgesetzt. Dies gilt auch an den Grundschulen.

b) Ab 01.03.2021 wird an den Grundschulen in den Jahrgangsstufen 1-4 der Unterrichtsbetrieb in Form des Wechselunterrichts aufgenommen. Dafür halbieren die Schulen die Anzahl der Schüler:innen, indem sie aus jeder Lerngruppe zwei Kohorten bilden, die z.B. im täglichen oder wochenweisen Wechsel im Präsenzunterricht und im Distanzlernen beschult werden.

c) Die Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterrichtsangebote unter strengen Hygienevorgaben (insbesondere Mindestabstandsregel und dem Tragen einer medizinischen oder vergleichbaren Maske oder eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 und KF94).

d) In den Klassen 1-6 gibt es ein Notbetreuungsangebot. Das gilt im Falle des Wechselunterrichts für Schüler:innen, die jeweils im Distanzlernen sind, wobei die Schulen die Möglichkeit haben, die Kinder aus der Notbetreuung auch durchgehend in den Präsenzunterricht zu integrieren, statt eine gesonderte Notbetreuungsgruppe einzurichten. Mehr als 60 Prozent der Schüler:innen einer Lerngruppe sollen aber nicht zur gleichen Zeit am Präsenzunterricht teilnehmen.

Für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen stattfinden.

2. Kindertagesstätten

a) Verbleib in der Notbetreuung bis zum 28.02.2021

b) Eingeschränkter Regelbetrieb ab dem 01.03.2021

• Das Betretungsverbot für Kindertagesstätten und ähnliche gewerbliche Betreuungsangebote ist aufgehoben. Betreut werden können:

• Kinder von Mitarbeitenden mit KRITIS-Zugehörigkeit, wenn ein Elternteil dazugehört und wenn keine alternative Betreuung vorhanden ist.

• Kinder von berufstätigen Eltern unabhängig von einer KRITIS-Zugehörigkeit, wenn beide Eltern berufstätig sind und wenn keine alternative Betreuung vorhanden ist. 

• Kinder mit besonderem Schutzbedarf.

• Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und wenn keine alternative Betreuung vorhanden ist.

• Kinder mit täglichen hohem Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder heilpädagogischen Förderbedarf und/oder mit Sprachförderbedarf bei geringen Deutsch-kenntnissen.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 22.02.2021 bis einschließlich 14.03.2021. Eine Verlängerung ist möglich.

 

Lübeck verlängert Maskenpflicht und verbietet weiterhin Tagestourismus in Travemünde

Die Hansestadt Lübeck hat heute die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Teilen der Stadt sowie das Betretungs- und Aufenthaltsverbot zu Tourismus- und Freizeitzwecken in Travemünde zunächst bis zum 28.02.2021 verlängert. Die Allgemeinverfügung wurde auf Grundlage der heute ebenfalls bekannt gemachten Verlängerung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein erlassen.

 

Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck hier: Verschärfende lageabhängige Maßnahmen für den Bereich Schule und KiTa

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck hier: Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19.02.2021 sowie Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Stadtteil Travemünde

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus .+++