Veröffentlicht am 29.03.2012

Aufmarsch der Neonazis nur auf kurzem Straßenstück

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Hansestadt Lübeck zurück

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat heute die Beschwerde der Hansestadt Lübeck gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die von den Neonazis angemeldete Versammlung am 31. März 2012 – zusätzlich zu den vom Verwaltungsgericht angeordneten Auflagen – folgende Wegstrecke einzuhalten hat: Hauptbahnhof/Hinterausgang - Steinrader Weg Höhe Hausnummer 26 (Zwischenkundgebung) – Hauptbahnhof/Hinterausgang (Abschlusskundgebung).

Bürgermeister Saxe und Innensenator Möller nehmen den Beschluss mit Bedauern zur Kenntnis. Sie sehen es aber als Teilerfolg an, dass das OVG dem Hilfsantrag der Stadt gefolgt ist, die Marschstrecke der Neonazis deutlich zu verkürzen.

Nach Auffassung des Lübecker Bürgermeisters war es richtig und erforderlich, das Versammlungsverbot auszusprechen. Die Fakten sprachen für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nur durch Auflagen nicht gewährleistet werden konnte. Allen Beteiligten war aber ebenso von Anfang an klar, dass ein Versammlungsverbot einen erheblichen Eingriff in ein Grundrecht darstellt. Vor dem Hintergrund der leidvollen deutschen Geschichte messen deshalb zu Recht die Gerichte dem Schutz der Grundrechte eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Ein Verbot kann immer nur das letzte Mittel sein, wenn der Schutz der Verfassung nicht auch durch Auflagen sichergestellt werden kann. Im vorliegenden Fall haben die Gerichte so entschieden, dass am 31. März 2012 durch Auflagen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet werden kann. Saxe: „Es mag bitter sein zu erleben, dass rechte Gruppen, die unsere Gesellschaftsordnung ablehnen, auch den Schutz des Grundgesetzes genießen. Das muss aber dann am Ende ein demokratischer Rechtsstaat aushalten, wenn er nicht so werden will wie Deutschland zu Zeit der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.“

Abschließend erklärt Lübecks Bürgermeister, dass der Beschluss des OVG ein Stück Klarheit für die Folgejahre geschaffen hat.

Innensenator Bernd Möller erläutert, dass alle anderen Veranstaltungen – siehe weitere Pressemitteilung - weitgehend wie angemeldet durchgeführt werden können, jedoch ohne Nutzung des Steinrader Wegs. +++