Flugfunkprüfung als Flugfunkzeugnis anerkennen lassen

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Leistungsbeschreibung

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.

Sie können die Anerkennung als Flugfunkzeugnis bei der Bundesnetzagentur beantragen, wenn Sie 

  • in Deutschland bereits eine Prüfung zum Luftfahrzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung bestanden haben und somit auch eine Flugfunkprüfung abgelegt haben oder 
  • Inhaberin oder Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr über den Besitz eines Militärluftfahrzeugführerscheines, Militärluftfahrzeugbesatzungsscheines oder einer Militärischen Lizenz für den Flugverkehrskontrolldienst sind oder 
  • Inhaberin oder Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Deutschland Inhaberin oder Inhaber jeweils nur eines Flugfunkzeugnisses sein können. Falls Sie also beispielsweise ein Flugfunkzeugnis beantragen, das zum Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln berechtigt, müssen Sie Ihr bisheriges Zeugnis, das ausschließlich zum Sprechfunk nach Sichtflugregeln berechtigt, zurückgeben. Sie fügen es dann Ihrem Antrag im Original oder bei der Online-Beantragung zunächst als digitale Kopie bei. Im Nachgang an die Online-Beantragung müssen Sie das Originalzeugnis postalisch bei der Bundesnetzagentur zurückgeben.

In Deutschland existieren die folgenden Flugfunkzeugnisse:

  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II); berechtigt zum Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I); berechtigt zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (BZF E); berechtigt zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF); berechtigt zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (AZF E); berechtigt zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung Ihrer Flugfunkprüfung als Flugfunkzeugnis online oder per Post oder per E-Mail beantragen.

In Ihrem Antrag müssen Sie die Zahlung der Antragsgebühr nachweisen. Bitte zahlen Sie daher vor Antragstellung zunächst die erforderliche Antragsgebühr an die Bundesnetzagentur.


Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab. 
  • Falls Sie bereits Inhaberinnen und Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, senden Sie dieses zusätzlich zur digitalen Kopie unaufgefordert im Original per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach erfolgreicher Anerkennung sendet Ihnen die Bundesnetzagentur Ihr Flugfunkzeugnis per Post.

Antrag per Post oder per E-Mail:

  • Laden Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • digital ausfüllen
    • oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur.
  • Falls Sie bereits Inhaberinnen und Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, senden Sie dieses unaufgefordert im Original per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach erfolgreicher Anerkennung sendet Ihnen die Bundesnetzagentur Ihr Flugfunkzeugnis per Post.

Voraussetzungen

Für den Antrag auf Ausstellung eines Flugfunkzeugnisses:

  • Sie besitzen einen deutschen Pilotenschein.

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr:

  • Sie besitzen eine Bescheinigung der Bundeswehr über den Besitz eines
    • Militärluftfahrzeugführerscheines,
    • Militärluftfahrzeugbesatzungsscheines
    • oder militärischen Erlaubnisscheines für den Flugsicherungs-Kontrolldienst.

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst:

  • Sie besitzen einen Lizenzschein beziehungsweise Lizenzscheine für den Flugverkehrskontrolldienst.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Ausstellung eines Flugfunkzeugnisses:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses 
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben: 
    • Einzahlungsbeleg oder 
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie 
  • deutscher Pilotenschein als Kopie
  • falls Sie bereits ein Flugzeugnis besitzen: BZF II, BZF I oder BZF E im Original

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses 
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben: 
    • Einzahlungsbeleg oder 
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie 
  • Bescheinigung der Bundeswehr
  • falls Sie bereits ein Flugzeugnis besitzen: BZF II, BZF I oder BZF E im Original

Für den Antrag auf Erwerb eines Flugfunkzeugnisses durch Inhaberinnen und Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses 
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben: 
    • Einzahlungsbeleg oder
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag in Kopie 
  • Kopie des Lizenzscheins oder – falls noch in der Ausbildung – Bestätigung der Ausbildungsorganisation
  • falls Sie bereits ein Flugzeugnis besitzen: BZF II, BZF I oder BZF E im Original
  • Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind: Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Weiden
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750
Bankinstitut: BBK Regensburg
Geben Sie den Verwendungszweck wie folgt an: 

  • ZV9069061 und Name der antragsstellenden Person

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Zuständige Stelle:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 226, Standort Mülheim

Anschrift

Solinger Straße 16
45481 Mülheim an der Ruhr, Stadt

Telefon

+49 208 45070

Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 15:00 Uhr