Weltherstellerschüsselnummer (WMI) für Hersteller von Kraftfahrzeugen und -anhängern mit Verwaltungssitz in Deutschland beantragen

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Leistungsbeschreibung

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergibt eine Weltherstellernummer (World Manufacturer Identifier, WMI) für Fahrzeughersteller, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben.

Diese Nummer ist Teil der 17-stelligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und dient dazu, das Herstellungsunternehmen eines Fahrzeugs eindeutig identifizieren zu können. Für Fahrzeughersteller mit einer EU-Typgenehmigung ist eine FIN inklusive der Weltherstellernummer zwingend notwendig

Damit das KBA Ihnen eine neue WMI zuteilen kann, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Zuteilung ist kostenpflichtig.

Wenn Sie ein anderes Fahrzeugherstellerunternehmen erworben haben und dessen WMI übernehmen möchten, können Sie auch dies beantragen. 

Verfahrensablauf

Eine Weltherstellernummer (WMI) beantragen Sie über das Online-Antragsformular beim Kraftfahrt-Bundesamte (KBA):

  • Rufen Sie den entsprechenden Online-Dienst auf KBA-Online auf.
  •  Authentifizieren Sie sich über Ihr Mein Unternehmenskonto mit dem ELSTER-Zertifikat.
  • Füllen Sie das Antragsformular wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie sämtliche einzureichenden Nachweise hoch.
  • Das KBA nimmt eventuell Kontakt zu Ihnen auf, um Nachfragen zu klären.
  • Nach Prüfung des Antrags schickt Ihnen das KBA bei positiver Entscheidung den Zuteilungsbescheid postalisch und digital zu.
  • Bei negativer Entscheidung wird Ihr Antrag abgelehnt und Sie werden entsprechend informiert.

Voraussetzungen

  • Sie stellen Kraftfahrzeuge und/oder -anhänger her.
  • Ihr Unternehmen hat den Verwaltungssitz in Deutschland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden.
  • Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Rechtsgrundlage

ISO 3780:2009 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU) 2021/535

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Was sollte ich noch wissen?

es gibt keine Hinweise / Besonderheiten

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

13.11.2024

Zuständige Stelle:

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Anschrift

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon

+49 461 316-0

Fax

+49 461 316-1650

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 9:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr