Als außereuropäischer Plattformbetreiber (DAC7) registrieren

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Leistungsbeschreibung

Als außereuropäische Betreiberin oder außereuropäischer Betreiber einer digitalen Plattform sind Sie verpflichtet, sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats zu registrieren. Nach Registrierung beim BZSt wird Ihnen eine Registriernummer zugewiesen.

Sobald Sie die Registriernummer erhalten haben müssen Sie Änderungen dem BZSt melden. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn sich Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Internetadresse ändert.

Darüber hinaus müssen Sie die Registriernummer im Rahmen Ihrer Meldung an das BZSt angeben.

Verfahrensablauf

Sie können die Registrierung online über das BZStOnline-Portal (BOP) beantragen.

Antrag über das BZStOnline-Portal:

  • Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
    • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
  • Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis als Zugangscode.
  • Mit den Daten können Sie sich im BOP registrieren. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode per Post.
  • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen und die Freistellung online beantragen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Voraussetzungen

  • Sie sind als Plattformbetreiberin oder Plattformbetreiber nicht freigestellt oder qualifiziert.
  • Sie sind in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) nach den dort geltenden Rechtsvorschriften steuerlich ansässig.
  • Sie haben in keinem EU-Mitgliedstaat Ihren Sitz oder die Geschäftsleitung.
  • Sie sind in keinem EU-Mitgliedstaat nach dem jeweils geltenden Recht eingetragen.
  • Sie haben in keinem EU-Mitgliedstaat eine Betriebstätte.
  • Sie betreiben eine Plattform,
    • über die meldepflichtige Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise ein Wohnmobil vermieten einen Lieferdienst oder andere sogenannte relevante Tätigkeiten anbieten können, oder
    • über die meldepflichtige Anbieterinnen und Anbieter eine Wohnung oder anderes unbewegliches Vermögen vermieten, wenn sich diese in einem EU-Mitgliedstaat befinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • genaue Bezeichnung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers
  • Anschrift des Sitzes
  • elektronische Adressen, einschließlich der Internetadressen der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers
  • jede Steueridentifikationsnummer des meldenden Plattformbetreibers oder der meldenden Plattformbetreiberin
  • Erklärung mit Informationen über die Identifizierung der meldenden Plattformbetreiberin oder des meldenden Plattformbetreibers für Umsatzsteuerzwecke
  • alle EU-Mitgliedstaaten, in denen
    • die meldepflichtigen Anbieterinnen oder Anbieter wohnen, oder
    • sich die Wohnung oder anderes unbewegliche Vermögen befindet, über das die Anbieterin oder der Anbieter eine Vergütung erhalten haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sobald Sie die Voraussetzungen als außereuropäischer Plattformbetreiber oder außereuropäische Plattformbetreiberin erfüllen, müssen Sie sich unverzüglich registrieren.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

23.10.2024