Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung für Flug-, Dienst- und Ruhezeiten beantragen oder Meldung einreichen

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Leistungsbeschreibung

Flug-, Dienst- und Ruhezeiten

Für die erstmalige Einführung (Erstantrag) sowie die Änderung (Folgeantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA).

Bei einer erstmaligen Einführung (Erstantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten wird für das im Betriebshandbuch Teil A (OM-A) zu integrierende Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) eine Genehmigung benötigt. Das gilt für geplante Flugdienste, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern.

Bei einem Folgeantrag benötigen Sie eine Genehmigung für das im OM-A zu integrierende OMM-Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) bei

  • geplanten Flugdiensten, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern,
  • einer Änderung des bestehenden OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS).

Für Ausnahmen (Ausnahmeantrag) bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Es können folgende Meldungen eingereicht werden:

  • Meldung zum Kommandanten-Entscheid
    • Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
    • Verkürzung der Mindestruhezeit
    • sonstige Meldung

Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)

Als Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide folgendes melden:

  • Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung der Revision des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Meldung zum Kommandanten-Entscheid
    • Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
    • Verkürzung der Mindestruhezeit
  • sonstige Meldung

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:

  • Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
  • Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst
  • sonstige Meldung

Nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)

Als nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie als Organisation oder Einzelunternehmen beziehungsweise sonstige selbstständig tätige Person im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge und Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:

  • Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
    • Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
    • Ausnahmen für besondere Flüge
  • Meldung zum Kommandanten-Entscheid
  • sonstige Meldung

Verfahrensablauf

Alle Genehmigungen und Änderungen können Sie online, per E-Mail, Post oder Fax beantragen. Meldungen können Sie ebenfalls auf diesen Wegen einreichen.

Genehmigungen oder Änderungen online beantragen oder Meldungen online einreichen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
    • einen Bescheid,
    • einen Kostenbescheid,
    • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
    • bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Genehmigungen oder Änderungen per E-Mail beantragen oder Meldungen einreichen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
    • einen Bescheid,
    • einen Kostenbescheid,
    • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
    • bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Genehmigungen oder Änderungen per Post oder per Fax beantragen oder Meldungen einreichen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und wählen Sie den Online-Antrag an. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie den Antrag aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen
    • einen Bescheid,
    • einen Kostenbescheid,
    • eine Genehmigungsurkunde bei der Erstgenehmigung,
    • bei Änderungen gegebenenfalls eine neue Genehmigungsurkunde.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellung ist nur durch CAT-, NCC- und SPO-Betreibenden möglich, die in Deutschland ansässig sind.
  • Im Fall von CAT-Betreibenden muss ein AOC (Luftverkehrsbetreiberzeugnis) vorliegen beziehungsweise beantragt sein.
  • Im Fall von NCC- und SPO-Betreibenden muss eine Erklärung eingereicht worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erstgenehmigung und Genehmigung der Änderung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:

  • Kapitel 7 des Betriebshandbuches Teil A (OM-A)
  • Genehmigung des Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten notwendig:
  • Dokumentation des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS)
  • Betriebshandbuch Teil D (OM-D) mit Trainingssyllabus
  • Compliance-Prüfliste Flug-, Dienst- und Ruhezeiten (FTL Compliance-Prüfliste) bei Genehmigung der Änderung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten zusätzlich:
    • weitere Dokumente mit Revisionsdetails

Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:

  • Anschreiben zur Ausnahmegenehmigung
  • ergänzende Dokumente

Meldung zum Kommandanten-Entscheid:

  • Meldeformular zum Kommandanten-Entscheid
  • Stellungnahme
  • weitere relevante Unterlagen

Sonstige Meldung:

  • Anschreiben zur Meldung
  • weitere für die Meldung relevante Unterlagen

Allgemein:

  • weitere für den Antrag relevante Unterlagen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Referat B 2


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

22.10.2024

Zuständige Stelle:

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Anschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

Internetadresse

https://www.lba.de

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

Anschrift


38001 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

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Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr

Freitag 8:00 – 14:00 Uhr