Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Fahrzeug auf einen neuen Halter in einem anderen Kreis / einer anderen kreisfreien Stadt umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der für den neuen Halter zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden. Von der Zulassungsstelle wird dann ein neues Kfz-Kennzeichen zugeteilt (Umkennzeichnung).

Die Beantragung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Voraussetzung:

Sie müssen sich bereits bei Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet und bei der neuen Gemeinde angemeldet haben.

Ablauf:

Der Antrag auf Umschreibung ist bei der Zulassungsstelle Ihres neues Wohnsitzes zu stellen. Sie können auch einen Vertreter beauftragen, die Umschreibung vorzunehmen.

Soweit ein Atragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsstelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vielfach vor der Ummeldung erfolgen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte beachten:
Der KFZ-Onlineservice steht leider vorübergehend nicht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin für Ihre Kfz-Angelegenheiten.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts,
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen,
  • SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
  • Elektronische Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers,
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist - § 29 Abs. 10 StVZO).

Zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Vertreter:Wenn Sie einen Dritten mit der Umschreibung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
  • der Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der/des Personalausweise/s.
  • für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht der benannten Vertreterin / des benannten Vertreters.
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    Komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für Ummeldungen mit Halterwechsel ist ein SEPA-Mandat notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle..

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeuges muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • § 6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Seit 1. Oktober 2005 gibt es die neuen Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I - ZB I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II- ZB II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (ZB I und ZB II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.

Zuständige Stelle:

Hansestadt Lübeck - Kücknitz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchplatz 7b
23569 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Das Bürgerservicebüro Kücknitz ist aufgrund einer internen Fortbildung am Freitag, den 30.08.2024 geschlossen.
Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich)
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kirchstraße
Bus(Linie 32)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Hansestadt Lübeck - Moisling Bürgerservicebüro

Anschrift

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Das BSB Moisling ist aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.08.2024 geschlossen.
Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311 
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus(Linie 5, 7, 11, 12)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Kassenautomat für Bar- und Kartenzahlung vorhanden. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.

Karte

Hansestadt Lübeck - Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Das Bürgerservicebüro Hochschulstadtteil ist aufgrund einer internen Fortbildung am Freitag, den 30.08.2024 geschlossen.
Für alle angebotenen Dienstleistungen (Ausnahme Händlerschalter) benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo.08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di.   07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Mi.  07:00 – 12:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Fr.  07:00 – 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus(Linie 2)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Vom 29.07.24 bis 24.08.24 wird die Berliner Allee (B207) zwischen Kronsforder Alle und Hochschulstadtteil voll gesperrt. Es wird weiträumige Umleitungen geben. Die Anfahrt für Bürger:innen zum Bürgerservicebüro wird hierdurch erschwert. EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

Karte

Hansestadt Lübeck - Travemünde Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Terminanfragen für KFZ Leistungen in Travemünde bitte per Mail an ordnungsamt@luebeck.de
Mo. geschlossen
Di.  16:15 - 18:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 16:15 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Torstraße
Bus(Linie 30)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung Fotoautomat steht nicht zur Verfügung

Karte

Hansestadt Lübeck - St. Gertrud Bürgerservicebüro

Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Meesenring
Bus(Linie 4, 11)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring

Bemerkung

Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)

Karte

Hansestadt Lübeck - Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus(Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

Karte

Hansestadt Lübeck - St. Lorenz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus(Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt

Parkplatz Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl Parkplätze: 456
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer