Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

Leistungsbeschreibung

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt.

Damit sollen Risiken vermieden werden für

  • die öffentliche Sicherheit,
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten oder
  • die Umwelt.

Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel

  • Bundesfernstraßen,
  • Bundeswasserstraßen oder
  • Wohngrundstücke
  • Nahbereiche von Flugplätzen und Flughäfen
  • Naturschutzgebieten und Nationalparks.

Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?

Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.

An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
  • erforderliche Kompetenznachweise
  • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
    • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
    • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu
    • Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz
  • der Schutz vor Fluglärm ist angemessen berücksichtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • Detaillierte Karten- und Luftbilder, in welchen der geplante Flugsektor und Start- und Landeplätze eingezeichnet sind
  • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (FernpilotenZeugnis A2)
  • gegebenenfalls:
    • Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
    • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
    • Freigabe Deutsche Flugsicherung
    • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
    • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
    • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle:

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Anschrift

Mercatorstraße 9
24106 Kiel

Telefon

0431 3830

Fax

0431 383-2754

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer