Zuwendung Modellprojekt in der politischen Bildung beantragen

Leistungsbeschreibung

Diese Zuwendung für Ihr Modellprojekt müssen Sie bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) beantragen.
Anträge können stellen:

  • Bildungsträger,
  • Vereine und
  • weitere Akteure mit einer Projektidee in der politischen Bildung

In dem Antrag auf Zuwendung sind von Ihnen Angaben unter anderem zu folgenden Punkten zu machen:

  • Beschreibung und Ziele Ihres Projekts
  • geplante Finanzierung und der Anteil Ihrer Eigenmittel
  • geplanter Beginn und Dauer Ihres Projekts

Sie können Ihren Antrag initiativ und ganzjährig stellen oder sich mit Ihrem Modellprojekt konkret auf eine thematische Ausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung bewerben.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag bereits vor Projektbeginn stellen müssen. Bereits laufende Modellprojekte erhalten keine Zuwendung.

Nach Abschluss Ihres Modellprojekts sind Sie verpflichtet, einen Sachbericht und sowie Nachweise über die Verwendung der Fördermittel einzureichen.

Was ist ein Modellprojekt?
Modellprojekte sind zeitlich begrenzte Projekte

  • deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger oder Förderbereiche übertragbar sind
  • und die Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf Entwicklung, Erprobung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Transfer von Methoden und Konzeptionen
  • die Förderung gilt jeweils nur für den Zeitraum, der im Zuwendungsbescheid festgelegt ist. Eine Anschlussfinanzierung ist nicht möglich

Ihren Antrag auf Zuwendung für Ihr Modellprojekt müssen Sie online oder schriftlich bei der BpB einreichen.

Sie können den Antrag auch als vertretungsberechtigte Person Ihres Projektträgers einreichen. Sie benötigen dafür eine entsprechende Vollmacht. Diese muss von allen befugten Vorstandsmitgliedern unterschrieben worden sein. Bei Fragen zur Ausgestaltung der Projektbeschreibung und des Finanzplans wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Förderung der BpB.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung für Ihr Modellprojekt können Sie online oder schriftlich bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) einreichen.

Onlineverfahren

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN
  • Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch (PDF, JPG und PNG möglich, auch als Scan oder Foto).
  • Senden Sie den Antrag ab.
  • Die BpB entscheidet über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung.

Schriftlich per Post

  • Öffnen Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BpB.
    • Sie können das Formular wahlweise digital auf dem PC ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular.
  • Legen Sie Ihrem Antragsformular die erforderlichen Nachweise in Kopie bei.
  • Senden Sie den Antrag per Post an die BpB.
  • Die BpB entscheidet über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung per Post.

Voraussetzungen

Eine Zuwendung für Modellprojekt können beantragen:

  • Bildungsträger,
  • Vereine und
  • weitere Akteure mit einer Projektidee in der politischen Bildung

Weitere Voraussetzung:

  • Zum Zeitpunkt des Antrags darf mit der Projektmaßnahme noch nicht begonnen worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • ausführliche Projektbeschreibung und -planung
  • Finanzplan

Wenn Sie als Verein oder Organisation (zum Beispiel als Bildungsträger) die Zuwendung beantragen:

  • aktueller Jahresabschluss oder Geschäftsbericht des Vorjahres
  • Nachweis der Rechtsform und des Vertretungsverhältnisses (zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Handelsregisterauszug, Satzung, Geschäftsordnung)

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Erfolgt Ihr Antrag auf eine bestimmte Ausschreibung, gibt es Einreichungsfristen, die Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen können.

Außerhalb dieser Ausschreibungen gibt es keine Fristen, Sie können Ihren Antrag initiativ und ganzjährig stellen.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitungsdauer des Antrags: in der Regel 8 bis10 Wochen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Widerspruch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

10.05.2021

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer