Erstgenehmigung und Anerkennung von Leitungspersonal
Als Einzelunternehmen oder Organisationen können Sie folgende Leistungen beantragen:
- Genehmigung als Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal (für nationalen Geltungsbereich oder für EASA-Geltungsbereich)
-
Anerkennung von Leitungspersonal:
- Betriebsleitende
- Qualitätsmanagerinnen und Qualitätsmanager
- Ausbildungsleitende
- Prüfungsleitende
Genehmigung von Änderungen
Wenn Sie bereits eine Genehmigung als Ausbildungsbetrieb besitzen, können Sie darüber hinaus folgende Genehmigungen beantragen:
-
Änderungen einer bestehenden Genehmigung, das betrifft zum Beispiel
- Änderung der Kurse
- Standortänderung
- Änderungen des Leitungspersonals
- Namensänderung des Betriebs
- Sonstige Änderungen
- Abweichungen vom nationalen Standard
- Ausbildung an nicht-genehmigten Standorten melden
Wenn Ihre Organisation nicht als Ausbildungsbetrieb genehmigt ist und das auch nicht beabsichtigt ist, können Sie über das Formular eine Einzelzulassung zur Ausbildung beantragen.
Sie können den Antrag online über das Bundesportal oder per Post oder Fax einreichen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen entweder direkt hochladen oder gesammelt in einem Downloadarchiv eines vertrauenswürdigen Servers (zum Beispiel BSCW) bereitstellen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
- Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendiger Iteration führt das LBA ein Audit durch.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder Fax:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
- Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendiger Iteration führt das LBA ein Audit durch.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Ihr Betrieb muss ein Handbuch bereitstellen, in dem der Betrieb sowie die Verfahren beschrieben werden. Folgende Informationen müssen im Handbuch enthalten sein:
- eine Bestätigung Ihrer Betriebsleitung, dass das Handbuch
- die Übereinstimmungen für Instandhaltungspersonal dokumentiert, es mit allen zugehörigen Handbüchern Ihres Betriebs übereinstimmt und dass die Festlegungen in den Handbüchern jederzeit erfüllt werden,
- Titel und Namen der zuständigen Personen,
- Pflichten und Zuständigkeitsbereiche der Personen, einschließlich der Angelegenheiten, die diese Personen
- für Instandhaltungspersonal direkt mit der zuständigen Behörde regeln dürfen,
- ein Organigramm Ihres Betriebes für Instandhaltungspersonal, aus dem die jeweiligen Zuständigkeiten hervorgehen,
- eine Auflistung der Ausbildenden und der Prüfenden für theoretische und praktische Prüfungen,
- eine allgemeine Beschreibung der Unterrichts- und Prüfungsräume unter jeder in der Genehmigungsurkunde Ihres Betriebes genannten Anschrift und gegebenenfalls an jedem anderen Ort,
- eine Auflistung der Ausbildungslehrgänge, die genehmigt werden sollen,
- das Verfahren zur Änderung des Handbuches Ihres Betriebs,
- die Verfahren Ihres Betriebs gemäß Punkt 147.A.130(a),
- die Überwachungsverfahren innerhalb Ihres Betriebs, wenn die Ausbildung sowie theoretische und praktische Prüfungen außerhalb der Räumlichkeiten stattfinden,
- eine Liste der Räumlichkeiten,
- gegebenenfalls eine Auflistung Ihrer Betriebe.
Für die Genehmigung als Ausbildungsbetrieb müssen Sie die Anforderungen an Ihren Betrieb erfüllen, die in Anhang IV (Teil-147) Verordnung (EU) Nummer 1321/2014 genannt sind, insbesondere:
- 147.A.100 Anforderungen an die Betriebseinrichtung
- 147.A.105 Anforderungen an das Personal
- 147.A.110 Aufzeichnungen über die Ausbildenden und die Prüfenden für theoretische und praktische Prüfungen
- 147.A.115 Lehrmittel
- 147.A.120 Unterrichtsmaterial
- 147.A.125 Aufzeichnungen
- 147.A.130 Ausbildungsmethoden und Qualitätssicherungssystem
- 147.A.135 Prüfungen
- 147.A.140 Handbuch des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
- 147.A.145 Rechte des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
- 147.A.150 Veränderungen des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
- 147.A.155 Verlängerung
- 147.A.160 Beanstandungen
Erstgenehmigung:
- Nachweis zur Überprüfung des Unternehmens, zum Beispiel Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerberegisterauszug
- Handbuch
- Schulungsunterlagen
Genehmigung von Änderungen:
- von der Änderung betroffene Dokumente, zum Beispiel geändertes Handbuch oder Schulungsunterlagen
Anerkennung von Leitungspersonal:
- EASA Form 4
- Lebenslauf
- Nachweise für Qualifikationen
- Nachweise für Berufserfahrungen
- Arbeitsvertrag
Abweichung Nationaler Standard:
- Unterlagen, die die Begründung für die Abweichung unterstützen
Einzelzulassung:
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Dokumente zum Vorhaben
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bei theoretischer Ausbildung
- Ausbildungsverfahren
- theoretischer Syllabus
- Unterrichtsmaterial
- theoretische Prüfungsfragen
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bei praktischer Ausbildung
- Practical Training Record (PTR)
- Assessment-Fragen
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Dokumente zu teilnehmenden Personen
- Liste der ausbildenden oder prüfenden Personen mit Vor- und Nachnamen, Rolle(n) sowie, falls vorhanden, der Aircraft-Maintenance-Licence-Nummer der jeweiligen Person
- Nachweise zu den allgemeinen Anforderungen an die Person
- Nachweise zu den aufgabenbezogenen Anforderungen der jeweiligen Person
- Liste der Trainees mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum sämtlicher Trainees
- Wenn eine Privatperson nicht für sich selbst beantragt, eine Einverständniserklärung jedes Trainees, die den Antragstellenden dazu berechtigt die Einzelmaßnahme für ihn zu beantragen.
Die Ausbildung an nicht genehmigten Betriebsstätten muss nur zur Kenntnis gemeldet werden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)