Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC): Ausstellung beantragen und ARC einreichen

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Leistungsbeschreibung

Ein Luftfahrzeug gilt als lufttüchtig, wenn es alle notwendigen Forderungen erfüllt, um in einem sicheren Zustand fliegen zu können. Dokumentiert wird die Lufttüchtigkeit in der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit, des sogenannten Airworthiness Review Certificate, ARC. Ohne gültiges ARC dürfen Flugzeuge, Helikopter oder weitere Luftfahrzeuge nicht betrieben werden. 


Sie können

  • die Ausstellung eines ARC beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen
  • ein neu ausgestelltes oder verlängertes ARC beim LBA einreichen.

Ein ARC kann je nach Berechtigung ausgestellt werden durch

  • das LBA,
  • eine Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) mit dem Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit,
  • eine kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation, der sogenannten Combined Airworthiness Organisation (CAO), mit dem Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit oder
  • ein unabhängiges Lufttüchtigkeitsprüfpersonal, der sogenannten Independent Airworthiness Review Staff (IARS), mit der entsprechenden Berechtigung.

Ob Sie ein ARC direkt beim LBA einreichen können oder die Ausstellung beim LBA beantragen müssen, hängt unter anderem davon ab, 

  • ob Sie Halterin oder Halter des Luftfahrzeugs sind,
  • ob die ausstellende Organisation oder Person über ein Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit oder eine entsprechende Berechtigung verfügt,
  • ob die Lufttüchtigkeitsprüfung im Ausland oder nach ausländischen Prüfvorschriften durchgeführt wurde.

Ein ARC ist 1 Jahr gültig. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 Mal verlängert werden.
 

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung eines ARC online oder per Post, Fax oder E-Mail beantragen und das ARC online oder per Post, Fax oder E-Mail einreichen.
Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto.  
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail an das LBA senden.
  • Das LBA prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung erfüllt sind.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen. Das LBA sendet Ihnen
  • einen Genehmigungsbescheid, 
  • die Bescheinigung über die Lufttüchtigkeit (ARC)
  • und einen Kostenbescheid.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
     

Voraussetzungen

für die Ausstellung eines ARC:

  • Sie sind Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs als
    • natürliche Person,
    • Haltergemeinschaft – vertreten durch eine Halterin oder einen Halter oder
    • juristische Person.
  • Sie sind als CAMO oder CAO im Auftrag der Halterin oder des Halters tätig.
  • Die Organisation, die den Empfehlungsbericht ausstellt, hat eine Genehmigung als CAMO oder CAO. 
  • Wenn die Prüfung nach ausländischen Prüfvorschriften erfolgt ist: Es wurde eine Anerkennung der Instandhaltungsnachweise im Sinne der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät erwirkt.

für das Einreichen der ARC:

  • ein neu ausgestelltes ARC können im Auftrag der Halterin oder des Halters einreichen
    • CAMOs
    • CAOs
    • IARS
  • ein verlängertes ARC können einreichen
    • CAMOs
    • CAOs
       

Welche Unterlagen werden benötigt?

für die Ausstellung eines ARC:

  • Empfehlungsbericht
  • Nachweisunterlagen der vollständig dokumentierten Prüfung

wenn der Empfehlungsbericht von einer Organisation erstellt wurde, die nicht durch das LBA genehmigt wurde, zusätzlich:

  • Genehmigungsurkunde der CAMO oder CAO
    • CAMO: "EASA beziehungsweise LBA Form 14"
    • CAO: "EASA beziehungsweise LBA Form 3-CAO"
  • Arbeitsumfang (Scope of Work)
  • ARS-Berechtigung des Lufttüchtigkeitsprüfpersonals

wenn Sie den Antrag in Vertretung der Halterin oder des Halters einreichen:

  • Nachweis der Vertretungsvollmacht

für die Einreichung des ARC:

  • ARC (Formblatt 15b oder Formblatt 15c)

wenn die Lufttüchtigkeit durch eine lizenzinnehabende Organisation mit IARS-Berechtigung geprüft wurde, die nicht über eine deutsche Teil-66-Lizenznummer verfügt:

  • Teil-66 Lizenz
  • IARS-Berechtigung 

wenn das ARC von einer Organisation erstellt wurde, die nicht durch das LBA genehmigt wurde, zusätzlich:

  • Genehmigungsurkunde
    • CAMO: "EASA Form 14"
    • CAO: "EASA Form 3-CAO"
       

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
 

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T5 und Referat T2

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Zuständige Stelle:

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Anschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

Internetadresse

https://www.lba.de

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 5

Anschrift

Hermann-Blenk-Str. 21
38144 Braunschweig

Telefon

+49 531 23550

Fax

+49 531 23555597

E-Mail

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
 

Öffentliche Verkehrsmittel

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Bus(436)Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
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Anzahl Parkplätze: 12

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