Transport von Cannabis zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen

Leistungsbeschreibung

Innerhalb Ihrer Anbauvereinigung können mehrere räumlich getrennte Bereiche vorhanden sein, wie zum Beispiel ein Vereinshaus in der Stadt und eine Anbaufläche im Umland.

Wenn Sie mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten derselben Anbauvereinigung transportieren möchten, müssen Sie dies im Voraus dem Landeslabor Schleswig-Holstein melden. Die Meldung erfolgt formlos und muss das Datum des Transports, die Start- und Zieladresse sowie die Mengen in Gramm und die Sorten des transportierten Cannabis enthalten. Außerdem sind bestimmte Transportvorschriften zu beachten.

Verfahrensablauf

Um mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten Ihrer Anbauvereinigung transportieren zu können, müssen Sie den Transport beim Landeslabor Schleswig-Holstein anzeigen:

  • Melden Sie den Transport schriftlich oder elektronisch spätestens einen Werktag vorher an. Geben Sie dabei alle erforderlichen Informationen an.
  • Ein Mitglied der Anbauvereinigung muss den Transport begleiten. Es muss Mitgliedsausweis, Transportbescheinigung und die Erlaubnis der Anbauvereinigung mitführen.
  • Schützen Sie das Cannabis während des Transports vor dem Zugriff Dritter.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Voraussetzungen

  • Die transportierte Menge darf ein Zwölftel der jährlich erlaubten Eigenanbau und Weitergabemenge nicht überschreiten.
  • Das transportierte Cannabis muss vor dem Zugriff Dritter geschützt sein.
  • Der Transport muss von mindestens einem Mitglied der Anbauvereinigung begleitet werden.
  • Dieses Mitglied muss dabei den Mitgliedsausweis, eine Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung und eine Transportbescheinigung mitführen.
  • Die Transportbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
    • Name und Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
    • Datum des Transports
    • Start- und Zieladresse des Transports
    • Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis
    • Name und Kontaktdaten der zuständigen Behörde

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

15.10.2024

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer