Erlaubnis für Anbauvereinigung zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis beantragen

Leistungsbeschreibung

Planen Sie, in einer Anbauvereinigung Cannabis für den Eigenkonsum anzubauen und an Mitglieder weiterzugeben? Dafür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Die Gründung und Eintragung der Anbauvereinigung in das Vereins- oder Genossenschaftsregister genügt nicht, um Cannabis anbauen und weitergeben zu dürfen.

Die Erlaubnis gilt nur für klar benannte Standorte der Anbauvereinigung. Dazu können Grundstücke, Anbauflächen, Gewächshäuser oder Gebäude zählen.

Die Erlaubnis legt fest, wie viel Cannabis Sie jährlich anbauen und weitergeben dürfen, um den Bedarf der Mitglieder für den Eigenkonsum zu decken. Wenn sich die Mitgliederzahl ändert, kann die Behörde die erlaubte Menge anpassen.

Der Konsum von Cannabis ist auf den Geländen der Anbauvereinigung sowie im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich verboten.
 

Verfahrensablauf

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Landeslabor Schleswig-Holstein stellen:

  • Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich oder elektronisch und fügen Sie alle erforderlichen Angaben und Nachweise bei.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen entscheidet das Landeslabor Schleswig-Holstein über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten dann einen Bescheid über die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einer Anbauvereinigung organisiert sein.
  • Die vertretungsberechtigten Personen Ihrer Anbauvereinigung müssen voll geschäftsfähig sein und die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) besitzen. Zuverlässigkeit bedeutet, dass die Person keine relevanten Vorstrafen hat und die Regeln des Cannabisgesetzes einhält, insbesondere beim Gesundheits- und Jugendschutz.
  • Ihre Anbauvereinigung muss Cannabis und Vermehrungsmaterial vor unbefugtem Zugriff, besonders durch Kinder und Jugendliche, schützen.
  • Ihre Anbauvereinigung muss alle gesetzlichen Vorgaben für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial einhalten.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen
  • Liste aller Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung mit Angabe der Vornamen, Namen, Geburtsdaten, Anschriften und elektronischen Kontaktdaten
  • Liste aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten mit Angabe der Vornamen, Namen, Geburtsdaten, Anschriften und elektronischen Kontaktdaten
  • Ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie eine höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung
  • Konzept über die getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen des befriedeten Besitztums
  • Konzept über die getroffenen oder voraussichtlichen Schutzmaßnahmen der Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser gegen eine Einsicht von außen
  • Konzept über die getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs und Schutzmaßnahmen für den Transport von Cannabis und Vermehrungsmaterial
  • Nachweis der/des Präventionsbeauftragten über entsprechende Beratungs- und Präventionskenntnisse sowie Kopie des Mitgliedsausweises
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
  • Sofern ein baulicher Verbund oder eine unmittelbare räumliche Nähe mit bzw. zu anderen Anbauvereinigungen besteht, ist dies als Anlage darzustellen und zu begründen
  • Probenahmekonzept zur Qualitätssicherung
  • Konzept über die Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis und nicht weitergabefähigem Vermehrungsmaterial
  • Konzept für den Fall des angeordneten Rückrufes oder der Rücknahme des von der Anbauvereinigung angebauten oder weitergegebenen Cannabis oder des erhaltenen oder zur Weitergabe vorgesehenen Vermehrungsmaterials
  • Muster für die erforderlichen Dokumentationspflichten

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Antragsfrist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

15.10.2024

Zuständige Stelle:

Landeslabor Schleswig-Holstein

Anschrift

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster

Telefon

+49 4321 904-600

Fax

+49 4321 904-619

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