Verkürzte Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen

Leistungsbeschreibung

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind

  • steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaft,
  • Berufsrecht.

Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.

Unter bestimmten Umständen können Sie eine verkürzte Prüfung ablegen.

Dies gilt dann, wenn Sie

  • Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder
  • vereidigte Buchprüferin oder vereidigter Buchprüfer sind oder
  • die für diese Berufe notwendigen Prüfungen bestanden haben.

In diesen Fällen werden Sie in folgenden Bereichen nicht geprüft:

  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen und
  • Volkswirtschaft.

Die Prüfung gliedert sich dann in

  • 2 statt gewöhnlicherweise 3 schriftliche Aufsichtsarbeiten, die 4 bis 6 Stunden lang sind und
  • eine mündlichen Prüfung, die je Prüfling nicht länger dauert als 90 Minuten.

Die Verkürzung der Prüfung beantragen Sie bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung.
  • Sie sind tätig als
    • Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder als
    • vereidigte Buchprüferin beziehungsweise vereidigter Buchprüfer oder
    • haben die für diese Berufe notwendigen Prüfungen erfolgreich bestanden.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr wird in der Regel durch eine Gebührenordnung der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt. Gesetzlich ist eine Gebühr von 1.000 EUR vorgesehen. Die Gebührenordnung kann von diesem Betrag abweichen.

Rechtsbehelf

  • Überdenkungsverfahren, im Falle des Nichtbestehens der Prüfung
  • Klage vor dem Finanzgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

19.07.2024

Zuständige Stelle:

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer