Angebot zum Verkauf von Magermilchpulver zur Übernahme in Interventionslager abgeben

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Leistungsbeschreibung

Die Europäische Kommission kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Magermilchpulver an und lagert diese ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Milchsektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.

Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Magermilchpulver zum Ankauf zum Interventionspreis von 90 Prozent des Referenzpreises und zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung anbieten.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Verfahrensablauf

Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie Magermilchpulver zum Ankauf anbieten. Außerhalb dieses Zeitraums muss die Europäische Kommission zunächst den Ankauf von Magermilchpulver eröffnen und dazu eine entsprechende Interventionsrichtlinie veröffentlichen.

Das Angebot für den Ankauf von Magermilchpulver können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Angebot online einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Interventionsrichtlinie veröffentlicht wird.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Angebotsbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Angebot per Fax oder Post einreichen:

  • Laden Sie das Angebots- und gegebenenfalls das Bürgschaftsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Interventionsrichtlinie der EU gibt.
  • Füllen Sie die Formulare aus.
  • Senden Sie diese mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Kaufbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Voraussetzungen

  • Sie handeln mit Magermilchpulver.
  • Weitere Voraussetzungen für die Angebotseinreichung und Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie den Interventionsrichtlinien entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angebotsformular
  • Bürgschaftsformular, falls keine Überweisung der Kaution getätigt wird
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Zuständige Stelle:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

Anschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 6845-3431

Fax

+49 22899 6845-3962

E-Mail

Öffnungszeiten

Telefonsprechzeiten: 

Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer