Ausländische Flugfunkzeugnisse anerkennen lassen

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Leistungsbeschreibung

In Deutschland benötigen Sie zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.

Für die Anerkennung Ihres ausländischen Flugfunkzeugnis müssen Sie dieses unter Prüfungsbedingungen erworben haben, die denen in Deutschland mindestens gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird von der Bundesnetzagentur allgemein anerkannt, falls Sie das Flugfunkzeugnis innerhalb der Europäischen Union (EU) erworben haben. Andernfalls wird die Gleichwertigkeit geprüft.

Sollte die Bundesnetzagentur Teile Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses als nicht gleichwertig erachten, können Sie eine Zusatzprüfung ablegen und im Anschluss die Anerkennung Ihres Flugfunkzeugnisses erhalten.

Falls Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst ist, müssen Sie es für Ihren Antrag zunächst in eine dieser 2 Sprachen übersetzen lassen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses online oder per Post oder E-Mail beantragen.

In Ihrem Antrag müssen Sie die Zahlung der Antragsgebühr nachweisen. Bitte zahlen Sie daher vor Antragstellung zunächst die erforderliche Antragsgebühr an die Bundesnetzagentur.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab.
  • Falls Sie bereits Inhaberin oder Inhaber eines deutschen Flugfunkzeugnisses sind, senden Sie dieses unaufgefordert im Original per Post an die Bundesnetzagentur. Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis behalten Sie.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag sowie Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen bei Ihnen.
    • Sollte die Bundesnetzagentur Teile Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses als nicht gleichwertig erachten, erhalten Sie eine Aufforderung, eine Zusatzprüfung abzulegen, damit Ihr Flugfunkzeugnis erkannt wird.
  • Nach erfolgreicher Anerkennung sendet Ihnen die Bundesnetzagentur Ihr Flugfunkzeugnis per Post zu.

Antrag per Post oder E-Mail:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • digital ausfüllen
    • oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur.
  • Falls Sie bereits Inhaberin oder Inhaber eines deutschen Flugfunkzeugnisses sind, senden Sie dieses unaufgefordert im Original per Post an die Bundesnetzagentur. Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis behalten Sie.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag sowie Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen bei Ihnen.
    • Sollte die Bundesnetzagentur Teile Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses als nicht gleichwertig erachten, erhalten Sie eine Aufforderung, eine Zusatzprüfung abzulegen, damit Ihr Flugfunkzeugnis erkannt wird.
  • Nach erfolgreicher Anerkennung sendet Ihnen die Bundesnetzagentur Ihr Flugfunkzeugnis per Post zu.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein ausländisches Flugfunkzeugnis, das:
    • zum Zeitpunkt Ihres Antrags noch gültig ist und
    • unter Prüfungsbedingungen erworben wurde, die den deutschen Prüfungsbedingungen mindestens gleichwertig sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
    • Einzahlungsbeleg oder
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag in Kopie
  • gültiges ausländisches Flugfunkzeugnis auf Deutsch oder Englisch als Kopie
  • oder gültiger ausländischer Luftfahrerschein auf Deutsch oder Englisch als Kopie
  • falls Sie bereits ein deutsches Flugzeugnis besitzen: Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II), Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I) oder Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (BZF E) im Original
  • für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:
  • Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr für Anerkennung eines ausländischen Flugfunkzeugnisses

Bitte überweisen Sie die Gebühr an die folgende Bankverbindung:

Empfänger: Bundeskasse Weiden

IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07

BIC: MARKDEF1750

Bankinstitut: BBK Regensburg

Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an:

ZV9069061 und Name der antragstellenden Person

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Zuständige Stelle:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 226, Standort Mülheim

Anschrift

Solinger Straße 16
45481 Mülheim an der Ruhr, Stadt

Telefon

+49 208 45070

Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 15:00 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer