Gleichbehandlung

Leistungsbeschreibung

Vorschriften zur gleichen Entlohnung für Männer und Frauen

Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.

Das Ziel ist die Unterstützung von Frauen (und Männern), ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Der sog.   unbereinigte Gender Pay Gap  beträgt in Deutschland 18 % (2021). Über das aktive Erwerbsleben hinaus führt der  Gender Pay Gap durchschnittlich zu niedrigeren Renten von Frauen gegenüber Männern ( Gender Pension Gap (49%, 2019  Quelle: Gleichstellungsatlas).

Ausführlich Information zum EntgTranspG finden Sie unter Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Fachlich freigegeben am

02.12.2022

Zuständige Stelle:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Anschrift

Glinkastraße 24
10117 Berlin, Stadt

Telefon

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Fax

+49 3018 5554400

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