Europäische Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eintragen

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Leistungsbeschreibung

Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:

  • bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft
  • bei Verschmelzung von bereits bestehenden Genossenschaften
  • bei Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft

Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist.  Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.

  • Die Notarin oder der Notar
    • berät Sie,
    • erstellt den Antrag nach den gesetzlichen Vorgaben und
    • sendet den Antrag in elektronischer Form und mit elektronischer Signatur an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des zuständigen Registergerichts.
  • Das zuständige Registergericht meldet sich bei Ihnen und fordert einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten.
  • Wenn das Registergericht nach Prüfung Ihrer Unterlagen etwas beanstandet, meldet es sich bei Ihnen oder Ihrer Notarin oder Ihrem Notar.
    • Sie können eventuell erforderliche weitere Dokumente oder Nachweise einsenden.
  • Wenn das Gericht die Eintragung ablehnt, erhalten Sie eine ablehnende gerichtliche Entscheidung.
  • Wenn nach der Prüfung Ihrer Unterlagen keine Beanstandung vorliegt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
    • Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung und eine endgültige Kostenrechnung.
  • Wenn sich wichtige Änderungen ergeben, müssen Sie diese erneut über eine Notarin oder einen Notar zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden, zum Beispiel Änderungen bezüglich
    • Sitz oder Firma,
    • Rechtsform oder
    • Vertretungsberechtigter.

An wen muss ich mich wenden?

Wichtiger Hinweis:

Für die Gewerbeanmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Sie müssen
    • eine neue Europäische Genossenschaft gründen,
    • mindestens 2 Genossenschaften miteinander zu einer Europäischen Genossenschaft verschmelzen oder
    • eine bestehende Genossenschaft in eine Europäische Genossenschaft umwandeln.
  • Eine Europäische Genossenschaft kann von mindestens 5 natürlichen Personen gegründet werden, deren Wohnsitze in mindestens 2 verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegen.
  • Eine Europäische Genossenschaften kann auch gemeinsam von insgesamt mindestens 5 natürlichen und juristischen Personen gegründet werden, wenn die Wohnsitze der natürlichen Personen beziehungsweise das Recht, dem die juristischen Personen unterliegen, mindestens 2 verschiedenen Mitgliedstaaten der EU zuzuordnen sind.
  • Ohne Beteiligung natürlicher Personen können mindestens 2 juristische Personen eine Europäische Genossenschaft gründen, wenn die gründenden juristischen Personen dem Recht von mindestens 2 verschiedenen Mitgliedstaaten der EU unterliegen.
  • 2 oder mehr Genossenschaften können miteinander zu einer Europäischen Genossenschaft verschmelzen, wenn mindestens 2 der verschmelzenden Genossenschaften dem Recht verschiedener Mitgliedsstaaten der EU unterliegen.
  • Eine bereits bestehende Genossenschaft kann in eine Europäische Genossenschaft umgewandelt werden, wenn die bestehende Genossenschaft
    • in einem Mitgliedsstaat der EU gegründet wurde,
    • ihren Sitz oder die Hauptverwaltung in einem Mitgliedsstaat der EU hat und
    • eine Niederlassung oder Genossenschaftstochter hat, die seit mindestens 2 Jahren in einem anderen Mitgliedsstaat der EU besteht und dem dort geltenden Recht unterliegt.
  • Bei Gründung, Verschmelzung oder Umwandlung müssen Sie Ihre Beschäftigten beteiligen. Dafür muss grundsätzlich
    • eine Vereinbarung über die Beteiligung der Beschäftigten vorliegen,
    • das Verhandlungsgremium beschlossen haben, Verhandlungen nicht aufzunehmen beziehungsweise abzubrechen, oder
    • die Verhandlungsfrist abgelaufen sein.
  • Die Europäische Genossenschaft muss zum Beitritt zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband zugelassen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
    • Satzung der Genossenschaft
    • Urkunde der Bestellung des Aufsichtsrats
    • Bescheinigung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands, dass die Europäische Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist.
  • Je nach Gestaltung Ihres Falles sind abweichende oder zusätzliche Unterlagen erforderlich, über die Sie Ihre Notarin oder Ihr Notar berät.

Welche Gebühren fallen an?

  • Wird die Genossenschaft bei einer Notarin oder einem Notar gegründet, fallen Notarkosten an, die vom Vermögen der Genossenschaft oder von den Umständen des Einzelfalls abhängen:
    • Beträgt der Wert der Genossenschaft beispielweise EUR 50.000,00, belaufen sich die Kosten auf mindestens EUR 330,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
    • Bei einem Wert von EUR 250.000,00 betragen die Kosten mindestens EUR 1.070,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
  • Für die Anmeldung der neuen Genossenschaft zum Genossenschaftsregister fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Beglaubigung und die Erzeugung einer XML-Strukturdatei an. Diese belaufen sich in der Regel auf EUR 134,40.
    • Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Wird die Genossenschaft im Wege der Umwandlung gegründet, fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Anmeldungen der Umwandlung bei den bisherigen Gesellschaften oder Genossenschaften an. Diese betragen grundsätzlich jeweils EUR 87,50.
    • Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Für die Eintragung im Genossenschaftsregister fallen Ihnen Kosten an. Diese betragen grundsätzlich EUR 210,00.
  • Wird die Genossenschaft im Wege der Umwandlung gegründet, belaufen sich die Eintragungskosten auf EUR 360,00.
    • In diesem Fall kommen weitere Gebühren für die Eintragung der Umwandlung bei den umzuwandelnden Gesellschaften oder Genossenschaften hinzu.

Welche Fristen muss ich beachten?

-    Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Wenn Ihr Antrag auf Eintragung einer Europäischen Genossenschaft abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amtsgericht Beschwerde einlegen.

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
    • bei zuständiger Stelle: nein
    • bei Notarin oder Notar: ja

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Zuständige Stelle:

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Karte

Formulare

Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Das BSB Innenstadt ist aufgrund einer internen Fortbildung am Montag, den 02.12.2024 geschlossen.
Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus(Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

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Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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