Gewerbe ummelden

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe  
  • Verwaltung eigenen Vermögens

Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.

Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern 

Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

Verfahrensablauf

Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

  • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
  • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
  • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
  • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

An wen muss ich mich wenden?

Wichtiger Hinweis:

Für die Gewerbeummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Voraussetzungen

  • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
  • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
  • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Verwaltungsgebühr für Gewerbe-Ummeldungen beträgt 30,00 €.
Bitte beachten Sie, dass bei Gewerbe-Unmeldungen bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) die Verwaltungsgebühr 30,00 € pro Gesellschafter beträgt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit die Gewerbe-Ummeldung online zu stellen. Sofern Ihnen die Nutzung dieses Online-Dienstes nicht möglich ist, nutzen Sie bitte dieses Formular: Gewerbe-Ummeldung.

Fachlich freigegeben am

05.02.2024

Zuständige Stelle:

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Karte

Formulare

Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Das BSB Innenstadt ist aufgrund einer internen Fortbildung am Montag, den 02.12.2024 geschlossen.
Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
Wer kurzfristig einen Termin buchen möchte, schaut bitte wochentags bis 8:30 Uhr im Online-Kalender, ob kurzfristige Termine freigeschaltet wurden.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus(Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer