Ersatzausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Ersatzausstellung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen, müssen Sie dies begründen.

Folgende Gründe sind möglich:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Änderung personenbezogener Daten: Vorname(n), Familienname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
  • sonstige Gründe, zum Beispiel wenn die bisherige Flugbegleiterbescheinigung nicht mehr lesbar oder zerrissen ist und dadurch unbrauchbar ist.

Verfahrensablauf

Sie können die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung online über das Bundesportal oder per E-Mail oder Post beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie auf dem Bundesportal den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch, oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
  • Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
  • Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail oder per Post stellen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des LBA und laden Sie von dort das Antragsformular für die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn, scannen Sie ihn ein und schicken Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das LBA. Alternativ können Sie den Antrag per Post einsenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen gegebenenfalls eine Vorkassenrechnung.
  • Sie bezahlen die Vorkassenrechnung.
  • Das LBA führt die Ersatzausstellung der Flugbegleiterbescheinigung durch und sendet Ihnen das Dokument per Post zu.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Flugbegleiterbescheinigung beziehungsweise haben eine im Fall eines Verlusts besessen.
  • Liegt das Ausstellungsdatum Ihrer Flugbegleiterbescheinigung mehr als 60 Monate zurück, müssen Sie einen Flugeinsatz in den vergangenen 60 Monaten nachweisen. 

Für die erneute Ausstellung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) muss eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  • Die initial ausstellende Organisation besteht nicht mehr.
  • Die initial ausstellende Organisation besitzt nicht mehr die Genehmigung zur Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen.
  • Die zu ersetzende Flugbegleiterbescheinigung wurde vom LBA ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Verlust, Diebstahl oder sonstigen Gründen beantragen:

  • Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
  • wenn keine Kopie der Flugbegleiterbescheinigung vorliegt: Kopie des Grundkurszertifikats
  • wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht

Wenn Sie die Ersatzausstellung einer Flugbegleiterbescheinigung aufgrund von Änderung personenbezogener Daten beantragen:

  • Kopie der zu ersetzenden Flugbegleiterbescheinigung
  • wenn das Ausstellungsdatum der Flugbegleiterbescheinigung 60 Monate oder länger zurückliegt: Nachweis des letzten Flugeinsatzes in den vergangenen 60 Monaten, zum Beispiel Dienstplan, Streckeneinsatzabrechnung oder Flugstundenübersicht
  • Behördliches Dokument, zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Beschluss des Amtsgerichts

Allgemein:

  • weitere für die Bescheinigung relevante Unterlagen
  • Ausweisdokument zur Identifikation, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

06.08.2024

Zuständige Stelle:

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Anschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

Internetadresse

https://www.lba.de

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

Anschrift


38001 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten und Telefonzeiten:

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

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