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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2014 |
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SI/2014/291 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Anfrage von BM Lars Rottloff: Fragen zum RPA-Prüfungsbericht "Stadtgrün und Verkehr" (Zurückgestellt am 11.11.14 - Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil.) |
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VO/2014/02015 |
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| Ö 3.2 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Kostenstruktur der Hybridbusse (Umgeteilt und zurückgestellt am 11.11.14.) |
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VO/2014/02115 |
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| Ö 3.3 |
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Antwort des Bürgermeisters betr. Ersatzfläche für den Aero-Club Lübeck (Anfrage von AM Silke Mählenhoff vom 11.11.14) |
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| Ö 3.4 |
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Antwort des FB 2 betr. Grundstück Dankwartsgrube 9 (Anfrage von AM Christopher Lötsch vom 11.11.14) |
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| Ö 3.5 |
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Antwort des FB 5 betr. Stellenbesetzungsverfahren (Anfrage von AM Andreas Zander vom 11.11.14) |
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| Ö 3.6 |
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Antwort des FB 2 betr. Hafenschuppen Nördl. Wallhalbinsel; hier Bauunterhaltungsmaßnahmen (Anfrage von AM Christopher Lötsch vom 16.09.14) |
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| Ö 3.7 |
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Anfrage AM T. Rathcke zur Lebensmittel-Informations-Verordnung der EU |
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VO/2014/02142 |
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| Ö 3.8 |
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Anfrage des AM Oliver Dedow bzgl. Anträge auf Kostenerstattung für Kinderbetreuung |
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VO/2014/02147 |
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| Ö 3.9 |
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Anfrage von AM Ragnar Lüttke im Hauptausschuss zur Straßenreinigungsgebühr |
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VO/2014/02151 |
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| Ö 3.10 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Verkauf Haus Engelswisch 23-29 |
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VO/2014/02150 |
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| Ö 3.11 |
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Anfrage von AM Thomas Rathcke zum Experten-Gutachten der Projektgruppe Bildung und Region zu Schulstandorten in Lübeck |
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VO/2014/02159 |
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| Ö 3.12 |
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Anfrage BM Krause betr. Einsparung von Personalkosten im FB 4 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Personalbericht 2014 (Zurückgestellt am 11.11.14.) |
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VO/2014/01956 |
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| Ö 4.2 |
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9-monatige-Wiederbesetzungssperre |
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VO/2014/02095 |
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| Ö 4.3 |
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Darstellung der Geschäftsstellenstruktur der Beiräte der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/02076 |
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| Ö 4.4 |
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Ergebnisse der Studie Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck und Handlungsempfehlungen für den Wissenschaftsstandort |
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VO/2014/02070 |
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| Ö 4.5 |
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Kooperationsprojekte Wissenschaftsmanagement Lübeck: FabLab Lübeck und Science Tube - Information über zusätzliche Schwerpunkte 2014 |
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VO/2014/02071 |
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| Ö 4.6 |
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Interkulturelle Öffnung der Verwaltung |
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VO/2014/01788 |
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| Ö 4.7 |
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Bericht des Vorstands des "Forums für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck"
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VO/2014/01933 |
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| Ö 4.8 |
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Bericht zum Kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01993 |
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| Ö 4.9 |
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Mietrechtliche Kappungsgrenzenverordnung gem. § 558 Abs. 3 BGB durch das Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01983 |
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| Ö 4.10 |
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Stadtverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01937 |
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| Ö 4.11 |
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Förderung der Lübecker Schulkindbetreuung ? Ganztag an Schule
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VO/2014/01997 |
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| Ö 4.12 |
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Bebauung Gründungsviertel |
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VO/2014/02019 |
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| Ö 4.13 |
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Finanzierung der Sanierung der Grundschule Groß Steinrade
Antwort/Bericht zum Interfraktionellen Antrag VO/2014/01777 bezgl. VO/2014/01901 |
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VO/2014/02094 |
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| Ö 4.14 |
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Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm. - Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Hauhaltsjahr 2014 bestehenden Sperrvermerks für das Projekt:
Sanierung Marienschule / Dachsanierung |
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VO/2014/02066 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 (Zurückgestellt am 11.11.14.) |
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VO/2014/01995 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. |
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03.11.2014 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - zurückgestellt |
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Beschluss:
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04.11.2014 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 692.228.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 745.395.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 53.166.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.529.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 701.782.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.673.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.125.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.317.400 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 42.235.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage ohne Votum zur KenntnisAuf Vorschlag von Frau Menorca nimmt der Ausschuss die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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06.11.2014 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 692.228.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 745.395.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 53.166.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.529.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 701.782.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.673.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.125.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.317.400 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 42.235.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
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10.11.2014 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.928.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.428.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.499.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 670.501.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.522.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.783.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.235.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.100.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und beschließt einstimmig die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiterzuleiten.
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10.11.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.928.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.428.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.499.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 670.501.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.522.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.783.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.235.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.100.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag des AM Hundertmark einstimmig an. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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11.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorlage:
Der Hauptausschuss vertagt die weitere BeratungDer Hauptausschuss vertagt die weitere Beratung der Vorlage einstimmig auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses am 25.11.2014.
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17.11.2014 - Bauausschuss |
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Ö 3.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 – beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 690.782.000 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 746.616.600 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 55.834.600 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 674.234.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 706.712.400 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 73.040.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 106.492.600 EUR festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 33.357.300 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 40.635.700 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 450.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3.204,54 Stand: 08/2014 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: 2015/ EUR 1. im Erfolgsplan die Erträge auf 23.420.500 die Aufwendungen auf 25.327.700 der Jahresverlust auf 1.907.200 2. im Vermögensplan die Einnahmen auf 208.700 die Ausgaben auf 208.700 3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.400.000 § 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. Verfahren: 1. Welche Fachbereiche oder Projektgruppen Die Fachbereiche, Eigenbetriebe sind beteiligt? und Eigengesellschaften Mit welchem Ergebnis? lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen 1.1 Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses erfolgt 2. Finanzielle Auswirkungen: 2.1 Fehlbedarf Ergebnisplan | Gedruckter Entwurf | Einschl. Anlagen 1 (Stand: 25.11.2014) | Hauptausschuss Am 25.11.2014 | 2015 | 52.746.200 | 55.834.600 | |
2.2 Investive Auszahlungen/Finanzplan Finanzplan Zeilen 18ff | Lt. Gedrucktem Entwurf | Lt. Entwurf und Liste Anlage 2a (Stand: 19.11.2014) | Hauptausschuss Am 11.11. / 25.11. | Vor Bürgerschaft am 27.11.2014 | Kreditbedarf für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2015 | EUR 33.322.400 | EUR 33.357.300 | EUR | EUR | Kreditbedarf für den rentierlichen Bereich 2015 Kreditbedarf für den sonstigen Bereich 2015 | 5.022.500 28.299.900 | 5.022.500 28.334.800 | | | Verpflichtungsermächtigung 2015 | 42.110.700 | 40.635.700 | | |
3. Die Maßnahme ist vorgeschrieben gem. § 95 GO 4. Beraten 1. In den Fachausschüssen Ergebnisse: siehe Anlage 8 2. im Hauptausschuss Ergebnis: 5. Die Entscheidung trifft: Bürgerschaft
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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18.11.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - StimmenthaltungenDer Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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20.11.2014 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Dem Ausschuss liegt folgender Beschlussvorschlag vor: Beschlussvorschlag:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. Der Vorsitzende beantragt, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen und lässt über den Antrag abstimmen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.
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25.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.17 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Abstimmungsergebnis in ergänzter,Abstimmungsergebnis in ergänzter, geänderter und ausgetauschter Fassung: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 43 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0 Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.
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| Ö 5.2 |
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"Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck: Trägerschaft und Organisationsstruktur; Ein "Haus der Wissenschaft" für Lübeck" |
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VO/2014/02068 |
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| Ö 5.3 |
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Vorschlagsliste für die Wahl der Vertrauensleute und ihrer VertreterInnen zur Wahl der ehrenamtlichen RichterInnen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Wahlperiode 01.04.2015 bis 31.03.2019) |
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VO/2014/02052 |
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| Ö 5.4 |
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Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Geschäftszeit 01.04.2015 bis 31.03.2020) |
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VO/2014/02098 |
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| Ö 5.5 |
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6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Hansestadt Lübeck vom 27.10.2000 |
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VO/2014/01838 |
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| Ö 5.6 |
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Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Gewerbesteuer |
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VO/2014/02082 |
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| Ö 5.7 |
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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer |
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VO/2014/02083 |
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| Ö 5.8 |
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Aufhebung/Änderung von abgabenrechtlichen Satzungen:
a) Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Hansestadt Lübeck oder alternativ
b) Änderung der Satzung über die Erhebung vonKurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde
(Die Vorlage liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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VO/2014/02157 |
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| Ö 5.9 |
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Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2015 |
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VO/2014/01986 |
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| Ö 5.10 |
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Wirtschaftsplan 2015 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) |
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VO/2014/02002 |
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| Ö 5.11 |
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AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2014/02044 - Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck (Vorlage VO/2014/02044 wurde bereits am 29.10.2014 im Senat sowie am 13.11.2014 im Werkausschuss beraten. Daraus ergaben sich Korrekturen in Anlage 4 (Gebührensatzung), im Straßenverzeichnis (Anlage zur Anlage 4) und in Anlage 5 (Synopse).) |
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VO/2014/02155 |
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| Ö 5.12 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 20.500 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck |
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VO/2014/02026 |
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| Ö 5.13 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehlstiftung über 15.000 Euro für die Anschaffung eines Mobilen Klassenzimmers (Kurssatz Notebooks) für die VHS-Deutschkurse |
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VO/2014/02027 |
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| Ö 5.14 |
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Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstifung zu Lübeck in Höhe von 200.000 ? |
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VO/2014/02060 |
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| Ö 5.15 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1,25 Mio. Euro |
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VO/2014/02061 |
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| Ö 5.16 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Schulbauentwicklung der Marienschule, Schule Falkenfeld, Baltic-Schule, Berend-Schröder-Schule, Emanuel-Geibel-Schule und Kita Glockengießer Straße |
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VO/2014/02067 |
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| Ö 5.17 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2015 |
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VO/2014/02034 |
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| Ö 5.18 |
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Zuwendung der Possehl-Stiftung für die Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates 2013-2015 (5.610) |
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VO/2014/02007 |
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| Ö 5.19 |
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Soziale Stadt Moisling ? Weiterführende Programmteilnahme 2015 bis 2020 (5.610)
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VO/2014/01940 |
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| Ö 5.20 |
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Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung (5.660) |
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VO/2014/02021 |
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| Ö 5.21 |
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Bebauungsplan 23.25.00 ? Breden / Segeberger Landstraße ? Satzungsbeschluss
105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße - Abschließender Beschluss |
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VO/2014/01944 |
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| Ö 5.22 |
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Bürgerbegehren/Bürgerentscheid Direktwahl für Seniorinnen und Senioren (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu erweitern. Die Vorlage wird zur Sitzung umgeteilt.) |
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VO/2014/02154 |
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| Ö 5.23 |
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Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck in der "Union of the Baltic Cities". (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu erweitern. Die Vorlage wird zur Sitzung umgeteilt.) |
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VO/2014/02160 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2014 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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Antwort auf Anfrage von BM Lars Rottloff: Fragen zum RPA-Prüfungsbericht "Stadtgrün und Verkehr" (5.660) (Zurückgestellt am 11.11.14.) |
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| N 11.2 |
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Antwort betr. Entwicklung der LHG (Anfrage von AM Andreas Zander vom 11.11.14) (Hierzu werden die Herren Prof. Dr. Jürgens und Krüger anwesend sein.) |
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| N 11.3 |
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Antwort zu Anfrage von AM Thomas Rathcke zum Experten-Gutachten der Projektgruppe Bildung und Region zu Schulstandorten in Lübeck |
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| N 11.4 |
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Anfrage BM Röttger betr. Schreiben Possehl-Stiftung zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Lübecker Schulen |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 12.1 |
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Gesellschafterentscheidungen in der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) |
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| N 12.2 |
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Quartalsbericht III/2014 der städtischen Gesellschaften und Betriebe (Der Bericht liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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| N 12.3 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR netto |
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| N 12.4 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto |
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| N 12.5 |
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Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Vergabe für Bauleistungen von mehr als 175.000 ? (5.660) |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Rechtsstreit Hansestadt Lübeck gegen VWS Deutschland GmbH in Sachen Filtration auf dem Zentralklärwerk Lübeck |
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| N 13.2 |
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Beteiligung der Stadtwerke Lübeck |
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| N 13.3 |
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Schulentwicklung berufsbildende Schulen in der Hansestadt Lübeck -Anmietung von Schulräumen und Verlagerung der Außenstelle der Friedrich-List-Schule von der Schwartauer Allee 44-44a an den Standort des Berufsschulzentrums Georg-Kerschensteiner-Straße in das Gebäude der Innung des Baugewerbes, Lübeck (ehem. Grone-Schule)
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| N 13.4 |
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Lieferung von Tiefkühlware für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen bei der Hansestadt Lübeck (Die Vorlage liegt nun vor und wird nachgereicht.) |
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| N 13.5 |
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Vergabe von Ing.leistungen über 25.000,00 EUR - Marienschule - Dachsanierung, Langer Lohberg 6-8 in 23552 Lübeck |
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| N 13.6 |
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Vergabe eines Ingenieurauftrages zur Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung der Grundinstandsetzung Hafendrehbrücke (5.660) |
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| N 13.7 |
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Aufstellung des Hafenentwicklungsplans 2030 - Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen zur Marktanalyse des Papier- und Rohholzumschlags im Lübecker Hafen (5.691)
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| N 13.8 |
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Vergabe der Bauleistungen zur Verlegung der Versorgungsleitungen in der Possehlstraße und im Geniner Ufer für den Ersatzneubau Possehlbrücke an die Netz Lübeck GmbH (5.660) |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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