Auszug - Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2015
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.500,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.500,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.500,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.