Auszug - Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2015  

21. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.17
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 25.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2014/02034 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  •                                           einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           10.500,--  Euro
  •                                           einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             10.500,--  Euro
  •                                           einem Jahresüberschuss von                                                                 0,--  Euro
  •                                           einem Jahresfehlbetrag von                                                                               0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  •                                           einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                            3.600,--  Euro
  •                                           einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          10.500,--  Euro
  •                                           einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro
  •                                           einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur     Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.