Vorlage - VO/2014/02142  

Betreff: Anfrage AM T. Rathcke zur Lebensmittel-Informations-Verordnung der EU
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.11.2014 
21. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
09.12.2014 
22. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

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Beschlussvorschlag

1.       Nach der Lebensmittel-Informations-Verordnung, die umgangssprachlich auch Allergen-Verordnung genannt wird, müssen potenzielle Allergie auslösende Stoffe, die bei der Zubereitung des Essens verwandt werden, in der Speisekarte o.ä. aufgeführt werden. Wie detailliert muss das geschehen? Reicht die Angabe der in den Speisen enthaltenen Komponenten oder muss weitergehend informiert werden?

2.       Wird es für die Hansestadt Lübeck eine Übergangsfrist bei der Umsetzung der Verordnung geben? Wenn ja, wie lange wird die sein?

3.       Nach der Verordnung müssen die Service-Kräfte über die in den Speisen enthaltenen  Allergene die Gäste informieren. Wer schult die Service-Kräfte und wer hat dafür die Kosten zu übernehmen?

4.       Was droht den Betrieben bei einem Verstoß gegen die Verordnung? Wie hoch sind die Bußgelder? Kann das zur Schließung von Betrieben führen?

5.       Gibt es irgendwo Durchführungsvorschriften zu dieser Verordnung?

6.       Wie wird die Hansestadt Lübeck die Einhaltung der Verordnung kontrollieren? Ist dafür genügend Personal vorhanden?

7.       Falls mehr Personal für die Kontrollen benötigt wird: löst das Konnexität aus?

8.       Die Gastronomen befürchten, dass die Gäste denken,  dass das angebotene Essen nicht mehr die Qualität besitzt, die der Gast zu Recht erwartet. Wird es eine Information der Hansestadt Lübeck geben, in der darauf hingewiesen wird, dass die Gastwirte zu diesen Auszeichnungen verpflichtet sind?

 

 

 

Am 13

Begründung

Am 13. 12. dieses Jahres tritt die sogenannte „Lebensmittel-Informations-Verordnung“ für Gastronomie, Bäcker, Metzger usw. in Kraft. Die Stadt soll die Einhaltung dieser Verordnung überwachen, kontrollieren und bei Zuwiderhandlung Bußgelder verhängen. Die FDP-Fraktion wurde von mehreren Betrieben auf diese Verordnung angesprochen.

 

 


Anlagen