Anfrage des BM Silke Mählenhoff in der Bürgerschaft am 25.06.2020 (VO/2020/08985):
„Bzgl. VO/2019/07727-01, Maßnahmen E01 & E02 sowie EE01:
1. Wie viele Personen innerhalb des GMHL sind heute mit mindestens 50% ihrer Arbeitszeit damit befasst, Maßnahmen im Bereich Energiesparen und Erneuerbare Energien umzusetzen?
2. Gibt es spezielle Abteilungen, Gruppen o. ä., die speziell beim GMHL eingerichtet wurden, um Maßnahmen im Bereich Energiesparen und Erneuerbare Energien zu projektieren?
3. Wieviel Personal wäre beim GMHL nötig, um die Einsparung von 50% Energie im städtischen Gebäudebestand bis 2030 im Vergleich zu 2020 zu erreichen?
4. Welche Qualifikation müsste dieses Personal haben?
5. Wäre eine Bearbeitung mit externen Büros und Beratern eine realistische Alternati-ve? Welche Kosten würden entstehen? In welchem Zeitraum wäre dies umsetzbar?
6. Welcher verbindliche energetische Standard (E02) wird für städtische Neubauten und Sanierungen von Bestandgebäuden zu Grunde gelegt? Wird der KfW-Standard 55 als Orientierung genutzt? Wie ließe sich eine Klimaneutralität erreichen?
7. Wie wird die Verbindlichkeit mit den beteiligten Akteuren sichergestellt und nachvoll-ziehbar dokumentiert?
8. Wann werden die "Planungshinweise Neubau" veröffentlicht?“